Terminkredit

Der Terminkredit ist bis heute in Deutschland nur selten als Kreditangebot bekannt, obwohl er mittlerweile von zahlreichen Finanzunternehmen angeboten wird. Seinen Ursprung hat der Terminkredit in dem deutschen Nachbarland der Schweiz. Das Besondere an dem Terminkredit ist die Terminbindung.

Treuhandkredit

Bereits seit einigen Jahren handelt es sich bei dem Treuhandkredit um eine spezielle Darlehensform. Obwohl der Treuhandkredit in den letzten Jahren ein wenig an Bedeutung verloren hat, wird er heute oftmals gewährt. Der Treuhandkredit unterliegt hinsichtlich der Handhabung und Rechtsgrundlagen zahlreichen Besonderheiten.

Überbrückungskredit

Der Überbrückungskredit wird heute von mehreren deutschen Finanzunternehmen angeboten. Da es sich hierbei nicht um ein eigenständiges Produkt handelt, können die verschiedensten Angebote als Überbrückungskredit angeboten werden. In Deutschland wird der Überbrückungskredit oft auch als Zwischenkredit bezeichnet.

Unternehmenskredit

Bei dem Unternehmenskredit handelt es sich um ein Darlehen, das ausschließlich für Unternehmen konzipiert wurde. Hinsichtlich der Verwendung und des Einsatzes lassen sich bei dem Unternehmenskredit in der Regel keinerlei Einschränkungen erkennen, sodass diese meist freigewählt werden können.

Unternehmerkredit

Der Unternehmerkredit ist ein Darlehen, das ausschließlich für Unternehmer angeboten wird. Neben den Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung wird der Unternehmerkredit auch durch klassische Finanzunternehmen angeboten. Der Unternehmerkredit unterliegt im Vergleich zu den anderen Darlehensformen vor allem hinsichtlich der Konditionen Besonderheiten.

Urlaubskredit

Der Urlaubskredit wird erst seit wenigen Jahren als besonderes Darlehen angeboten. Hinter dem Urlaubskredit verbirgt sich ein klassischer Ratenkredit. Der Urlaubskredit unterliegt verschiedenen Besonderheiten, die sich vor allem bei den Konditionen widerspiegeln. Der Urlaubskredit wird überwiegend von den klassischen Finanzunternehmen angeboten.

Verbraucherkredit

Der Verbraucherkredit ist in Deutschland auch unter dem Namen Verbraucherdarlehen bekannt. Bei dem Verbraucherkredit muss zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden. Es ist ein Darlehen, das zwischen einem Kunden und einem Unternehmen besteht. Der Verbraucherkredit unterliegt einigen rechtlichen Besonderheiten.

Verwandtendarlehen

Von einem Verwandtendarlehen ist die Rede, wenn innerhalb der Verwandtschaft Kredite vergeben werden. Bereits seit Jahrzehnten handelt es sich bei dem Verwandtendarlehen um einen bekannten und ebenso auch gängigen Kredit. Die Kreditvergabe erfolgt bei dem Verwandtendarlehen durch eine natürliche Person.

Warenkredit

Der Warenkredit ist in Deutschland auch als Lieferantenkredit bekannt. Es handelt sich um eine der ältesten Darlehensformen überhaupt. Der Warenkredit wird von Unternehmen gewährt, wenn diese Waren oder auch Dienstleistungen gewähren und deren Vergütung in Form einer Rechnung ermöglichen.

Wechseldiskontkredit

Bei dem Wechseldiskontkredit handelt es sich um ein sehr komplexes Darlehen, das zudem zahlreichen Sonderregelungen unterliegt. Heute wird es von mehreren Finanzunternehmen in Deutschland gewährt. Die Vorteile, durch diesen Kredit entstehen, liegen in der Regel bei dem Unternehmen, das involviert wird.

Wechselkredit

In Deutschland unterliegt der Wechselkredit den Sonderregelungen. Bei diesem handelt es sich um ein eigenständiges Darlehensangebot, das unter anderem durch die individuellen Bankbedingungen charakterisiert wird. Bei dem Wechselkredit handelt es sich um einen Diskontkredit auf.

Zwischenkredit

Der Zwischenkredit ist in Deutschland auch unter dem Namen Zwischenfinanzierung bekannt. Anwendung findet der Zwischenkredit überwiegend in Kombination mit anderen Darlehen. Er dient als Alternative, wenn sich die Bearbeitung von einem Großkredit über einen außergewöhnlich langen Zeitraum erstreckt.