Hundehalterhaftpflichtversicherung

In den letzten Jahren hat die Hundehalterhaftpflichtversicherung in Deutschland ungemein an Bedeutung gewonnen. So muss bei dieser heute zwischen freiwilligen und gesetzlich vorgeschriebenen Formen unterschieden werden. Bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Einzelform der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Angeboten wird dieser Schutz von verschiedenen Versicherern in Deutschland.

Nach dem deutschen Gesetz haftet ein Hundehalter für Schäden, die das eigene Tier anrichtet. Hierbei kann es sich sowohl um Sach- als auch um Personenschäden handeln. Die Aufgabe der Hundehalterhaftpflichtversicherung ist es, den Versicherten vor den Schadenersatzansprüchen Dritter zu schützen, die durch den eigenen Hund entstehen. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung setzt sich aus verschiedenen Segmenten zusammen. In Deutschland handelt es sich hierbei in den meisten Fällen um eine freiwillige Versicherung. Ausschließlich in einzelnen Ländern und Regionen Deutschlands sind Hundehalter zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet. Ist bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung von einer gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung die Rede, bezieht sich diese meist ausschließlich auf einzelne Rassen. Hierbei handelt es sich um Rassen, bei denen das Risiko eines Schadens sehr groß. So ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung unter anderem für einige Kampfhunde vorgeschrieben. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung sichert stets nur ein Tier ab. Verfügt ein Versicherter über mehrere Hunde, muss für jedes einzelne Tier eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. In der Regel werden in diesem Fall Versicherungspakete in Anspruch genommen, in denen jedes einzelne Tier definiert wird. Somit übernimmt der Versicherer der Hundehalterhaftpflichtversicherung ausschließlich die Schäden, die durch Hunde entstanden sind, die in dem Vertrag genauestens eingeschlossen sind. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Zu den wichtigsten Grundlagen muss die vereinbarte Deckungssumme gezählt werden. Die Deckungssumme konzentriert bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung in der Regel ausschließlich auf einen Schadensfall. Der Versicherte ist verpflichtet, einen möglichen Schaden binnen kürzester Zeit dem Versicherungsunternehmen zu melden.

Die Prämie der Hundehalterhaftpflichtversicherung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Zum einen entscheidet die Deckungssumme des Vertrages über die Höhe der Prämie, zum anderen spielen aber auch die individuellen Ausgangssituationen eine wichtige Rolle. Somit entscheidet auch die Hunderasse die entsprechende Höhe der Versicherungsbeiträge. Vor allem wenn das Risiko eines Schadens sehr hoch ist, muss auch bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung mit einer recht hohen Prämie gerechnet werden. So kann vor allem die Hundehalterhaftpflichtversicherung für Kampfhunde als sehr kostenintensiv angesehen werden. Die meisten Versicherer nehmen in Bezug auf die Hundehalterhaftpflichtversicherung eine Risikoeinstufung vor. Versicherte haben bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung vertraglich zu vereinbaren. Zu beachten ist in diesem Fall jedoch, dass diese bei den meisten Versicherern ausschließlich in Etappen möglich ist. In der Regel mindert sich durch die vereinbarte Selbstbeteiligung die Prämie für die Hundehalterhaftpflichtversicherung. Aufgrund des hohen Risikos schließen zudem einzelne Versicherungsunternehmen in Deutschland bestimmte Hunderassen in Verbindung mit der Hundehalterhaftpflichtversicherung aus. Hierbei handelt es sich um einzelne Kampfhunderassen, bei denen das Risiko eines Schadens entsprechend hoch ist. Andere Versicherungsunternehmen verlangen für diese Hunderassen zudem massive Zuschläge. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung kann bei den meisten Versicherungsunternehmen mit anderen Formen der Tierhalterhaftpflichtversicherung kombiniert werden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Versicherungen für Pferde und andere Großtiere handeln. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist nicht in der privaten Haftpflichtversicherung vorhanden. Möchte man beide Versicherungen miteinander kombinieren, muss man dies mit dem Versicherungsunternehmen vereinbaren.