Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine vorbeugende Maßnahme, die einerseits im Interesse eines jeden Menschen stehen sollte und es dem Betroffenen im potenziellen Schadensfall ermöglicht, trotz Verlust des Arbeitsplatzes ein weitgehend geregeltes Leben im gewohnten Umfeld zu verleben. Daher ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine vorbeugende Absicherung für die eigenen Lebensumstände und sollte gerade auch bei den Menschen Beachtung finden, die generell keinen oder nur einen verminderten Anspruch auf eine gesetzliche Ersatzleistung haben. Hierzu zählen natürlich Selbstständige und Freiberufler ebenso wie auch Studenten oder Hausfrauen. Man kann an dieser Stelle anführen, dass es auch eine solche Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Kinder gibt, die allerdings gegenwärtig noch nicht allzu bekannt ist. Dennoch sollte man sich gerade als verantwortungsvoller Elterteil über diese Versicherung für den nachwuchs informieren, da diese Begebenheit eine besonders sichernde Vorsorge ist. Denn natürlich hofft man , dass gerade dem eigenen Kind kein gravierendes Unglück geschieht, aber man muss sagen, dass in jedem Fall vorbeugen die bessere Wahl ist und man sich angesichts der zahlreichen Unglücksfälle jährlich besser nicht auf das Quäntchen Glück verlassen sollte. Man kann sagen, dass es Berufszweige gibt die nahezu dafür prädestiniert sind, eine erhebliche hohe Rate an Berufsunfähigen zu besitzen. Dazu lassen sich beispielsweise an dieser Stelle Friseure oder auch Beschäftige im Baugewerbe anführen, wobei sich aber aufgrund der erhöhten Anforderungen am bestehenden Arbeitsmarkt in der heutigen Zeit beliebig viele Personengruppen ergänzen lassen. Auch teilweise bereits vorhandene körperliche Einschränkungen können aufgrund einer monotonen Belastungen zur Berufsunfähigkeit führen und damit eine besondere Belastung für den Betroffenen darstellen, der nicht nur mit den körperlichen Einschränkungen leben muss sondern vielmehr auch dann mit dem Schicksal der Berufsunfähigkeit hadert. Zur Erklärung kann man anführen, dass eine Berufsunfähigkeit dann vorliegt, wenn beispielsweise ein Friseur aufgrund einer allergischen Reaktion auf Haarfärbemitteln oder anderen Substanzen des Arbeitsplatzes seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Auch ein Angestellter des vielseitigen Baugewerbes, der durch einen Unfall auf einer Baustelle oder in seinem privaten Umfeld seinen gewohnten Tätigkeitsfeld nicht mehr nachgehen kann, gilt als Berufsunfähig wobei man hier darauf achten muss, dass der Gesetzgeber zwischen Berufsunfähig und Erwerbsunfähig gravierend unterscheidet.