Hausratversicherung

Bei der Hausratversicherung handelt es sich in der Regel um eine freiwillige Versicherung. In den meisten Fällen ist sie jedoch bei einer Mietwohnung durch den bestehenden Mietvertrag vorgeschrieben. Die Hausratversicherung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. So gewährleistet der Versicherer bei der Hausratversicherung unter anderem einen Schutz gegenüber Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind.

Der Versicherer der Hausratversicherung kann in der Bundesrepublik Deutschland frei gewählt werden. Ebenso können die Versicherungsnehmer die einzelnen Leistungen und die damit verbunden Versicherungsprämien an ihre individuellen Vorstellungen anpassen. Bei der Hausratversicherung handelt es sich somit um eine klassische Individualversicherung. Die Deckung einer solchen Versicherung bezieht sich neben den verschiedensten Einrichtungsgegenständen auch auf Gebrauchs- und Verbrauchgegenstände, die sich in einem Haushalt befinden. Der Versicherungsschutz richtet sich bei der Hausratversicherung unter anderem an Schäden, die aufgrund eines Feuers, Leistungswassers und Raub entstanden sind. Ebenso versichert sind Sturm, Hagel, Vandalismus und Einbruchdiebstahl. In den Versicherungsverträgen sind zudem weitere Kostenpositionen enthalten. Hierbei handelt es sich neben den klassischen Aufräumkosten auch um die Hotel- und Schutzkosten. Eine Hausratversicherung kann auf Wunsch des Versicherungsnehmers durch weitere Angebote ergänzt werden. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Deckung von Fahrraddiebstählen und den verschiedensten Elementarschäden. So können auch Schäden, die durch ein eventuelles Erdbeben entstehen, in der Hausratversicherung abgedeckt sein. Ebenso ist die Integration von Überspannungsschäden möglich.

Erstmals wurde die Hausratversicherung als eigenständiger Versicherungszweig im Jahr 1942 angeboten. Zum damaligen Zeitpunkt richtete sich die Hausratversicherung noch an dem Tarif des VHB 42 aus. In den folgenden Jahren kam es bei der Hausratversicherung immer wieder zu Änderungen und Überarbeitungen der allgemeinen Bedingungen der Hausratversicherung. Die letzten Änderungen der Bedingungen wurden im Jahr 2004 durchgeführt.

Die Leistungen der Hausratversicherung können heute auch durch eine sogenannte Außenversicherung erweitert werden. Somit wäre der persönliche Hausrat für einen vorübergehenden Zeitraum auch in einer Ferienwohnung versichert. Diese Außenversicherung muss jedoch in den allgemeinen Vertragsbedingungen der Hausratversicherung entsprechend integriert sein. Die individuelle Prämie orientiert sich bei der Hausratversicherung an einer Vielzahl verschiedener Faktoren. Unter anderem nimmt die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme einen wichtigen Einfluss auf die Versicherungsprämie. Zum anderen wirken sich aber auch die verschiedensten individuellen Einflüsse und die Lage der Räume auf die genaue Prämie aus. So werden auch bei der Hausratversicherung unterschiedliche Risikofaktoren, wie zum Beispiel Überschwemmungen, in die Tarifzone einbezogen. Für die genaue Berechnung der Versicherungssumme wenden die meisten Versicherer der Hausratversicherung eine Faustformel an, die sich in erster Linie auf die vorhandene Wohnfläche konzentriert. Versicherer haben die Möglichkeit, die Deckung von Schäden trotz einer bestehenden Hausratversicherung abzulehnen. Dies ist unter anderem bei grober Fahrlässigkeit möglich. Entsprechende Vermerke sind in den Policen der Hausratversicherung vorhanden. Eine Hausratversicherung kann mit weiteren Versicherungen, wie zum Beispiel einer Elementarversicherung ergänzt werden. Die Kündigung der bestehenden Verträge ist in der Regel ausschließlich zur vereinbarten Frist möglich. Handelt es sich bei der Wohnung um Mieteigentum, sind die Mieter in der Regel zum Abschluss einer Hausratversicherung verpflichtet. Ein entsprechender Vermerk zum Abschluss dieser Versicherung muss jedoch in dem Mietvertrag vorhanden sein.