Aussteuerversicherung

Eine altbewährte Form einer Versicherung und in vielen Familien eine langeingesessene Tradition ist die sogenannte Aussteuerversicherung. Diese Versicherung ist generell mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung zu vergleichen, und wird zumeist von den Eltern für ihre Tochter abgeschlossen. Seit langer zeit hat diese Versicherung eine gewisse Tradition und galt früher als willkommene Bereicherung bei einer potenziellen Heirat. Heutzutage verringert sich allerdings der Aspekt der bereichernden Aussteuer und viele junge Damen nutzen die Auszahlungssumme um sich ein Fahrzeug oder die erste Wohnung anzuschaffen. Zur Aussteuerversicherung kann man erklären, dass die Begünstigte nicht älter als 12 Jahre sein darf, und die Versicherungsbeiträge zumeist von den Eltern entrichtet werden. Die Versicherungsleistung sieht dann vor, dass die Versicherung in Kraft tritt, wenn die Tochter vor dem 18. Lebensjahr heiratet, während der zeitlichen Spanne zwischen 18. und 25. Lebensjahr in den Hafen der Ehe trudelt oder spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres ausbezahlt wird. Sollte vor dieser Auszahlung ein Unglück geschehen und die Begünstigte versterben, werden die bisher gezahlten Beiträge natürlich zurück erstattet. Man kann daher die Aussteuerversicherung als eine besonders attraktive Form der vorsorgenden Versicherungen für den Nachwuchs bezeichnen, wenngleich diese aber nur für das Fräulein Tochter möglich ist und der Sohnemann nicht in den Genuss einer solchen Versicherung kommt.