Flurstück

Ein Flurstück ist eine begrenzte Fläche, das als kleinste Einheit im Liegenschaftskataster definiert ist. In Österreich ist es gebräuchlich den Begriff Flurstück als Grundstücksbegriff zu verwenden. Man kann ein Flurstück auch als Parzelle definieren. In Liegenschaftskatastern werden alle Flurstücke eingetragen und zum Beispiel die Größe, Lage und Nutzung festgehalten. In Deutschland fällt das Vermessungsrecht unter die Länderhoheiten. Alle Änderungen in den Katasterunterlagen müssen ins Grundbuch eingetragen werden. Ein gängiger Begriff für Flurkarten ist auch Katasterplan. Bei den zuständigen Kataster- und Vermessungsämter kann man die amtlichen Verzeichnisse einsehen. Ein Grundstück besteht aus mehreren Flurstücken. Die Grundstücksgrenzen sind auch immer die Grenzen der Flurstücke. Jedem Flurstück wird eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben zugeordnet. Im Grundbuch sind im Bestandsverzeichnis die Grundstücke, Gemarkung, Flur und Flurstücke nach dem amtlichen Kataster eingetragen. Hier wird die Größe, Nutzungsart und die Lage festgehalten. Werden zum Beispiel Grundstücke in einem Amtsbereich verkauft, so sind die Baugrundstücke und das Bauland mit bestimmten Flur und Flurstücken ausgewiesen. Die ausgewiesenen Flure und Flurgrundstücke werden mit der Gesamtfläche, der Erschließung und des Kaufpreises amtlich ausgewiesen. Die Preise für das Bauland sind natürlich von Region zu Region sehr unterschiedlich. Gerade auf dem Land sind die Grundstücke meist sehr viel günstiger als in den Städten. Anfragen an die kommunalen Behörden bezüglich des Baulands machen zum Beispiel Sinn, wenn Kommunen bestimmte Wohngebiete erschlossen haben und die Baugrundstücke günstig veräußern. Die Makler vor Ort haben meistens die nötigen Informationen zu den ausgewiesen Baugrundstücken, den Nutzungsarten und den marktüblichen Grundstückspreisen. Es kann auch sein, dass in bestimmten Gebieten mehrere kleinere Flurstücke an Eigentümer früher vergeben worden sind, die Flurstücke alleine sich aber nicht eignen für größere Bebauungen. Wird ein Bauerwartungsland von einer Behörde ausgewiesen, können sich Besitzer kleinerer Flurstücke zusammenschließen, so dass ein größeres nutzbares Bauland entsteht. Auch mehrere Grundstücke können zu einem Grundstück vereint werden durch Erklärung des Eigentümers. In Österreich sind die Grundstücke in den Katastralgemeinden einsehbar. Katastralgemeinden sind spezielle Verwaltungseinheiten.