Baugrundstück

Bauland wird in Deutschland sehr unterschiedlich bewertet. Die Preise für Bauland sind sehr von den regionalen Nachfragen und der Standortqualität abhängig. Die Regionalpreise definieren sich über die amtlichen Bodenrichtwerte. Eine Bodenrichtwertkarte enthält den durchschnittlichen Lagewert eines Baulandes und wird durch Gutachterausschüsse in den Kommunen oder Städten definiert. Der Quadratmeterpreis Bauland kann je nach Region sehr unterschiedlich bewertet sein. Den Preisspiegel für Bauland kennen natürlich die ansässigen Makler. In der Regel legen die Kommunen und Städte zuerst eine Flächennutzungsplanung vor und weisen dann das Bauerwartungsland aus. Aus dem Bauerwartungsland wird dann das Bauland. Diese Ausweißung von Bauerwartungsland muss von den Kompetenzbehörden im Sinne des Allgemeinwohls durchgeführt werden. Natürlich erfahren die Grundstücke im Zuge der Schaffung von Bauland einen Wertzuwachs. Der Bebauungsplan regelt die Bebauung und die Nutzung der ausgewiesenen Bauländer. Die Baugenehmigung kann erteilt werden, wenn das Vorhaben grundsätzlich den Bebauungsplänen entspricht. Sofern die Gebiete allerdings nicht erschlossen sind, kann eine Verzögerung eintreten. Es kann eventuell eine Bebauung ohne Bebauungsplan erfolgen, wenn dies einer ortsüblichen Nutzung entspricht. Die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke bestimmt die Art und das Maß der Grundstücknutzung. Auch ohne Bebauungsplan können so eventuell in Ortschaften Grundstücke zu potentiellen Baugrundstücken werden. Schikanierzwickel sind Grundstücke, die zum Beispiel baulich in Verbindung zu Nachbargrundstücken stehen, aber nicht baulich selbstständig genutzt werden können. Natürlich spielt die praktische Nutzung von Baugrundstücken eine zentrale Rolle, da man zum Beispiel nachbarschaftliche Anstandsflächen von Bebauungen freihalten muss. Baugrundstücke müssen deshalb formal und praktisch zur Bebauung nutzen. Der Grundstückwert setzt sich aus dem Bodenwert und den Erschließungskosten zusammen. Anhand der beschriebenen Bodenrichtwertkarten kann man in den Gemeinden die Werte erfahren. Hier findet man auch die Verkehrswerte, die die Erschließung mit berechnen. Auch der Preise ohne die Erschließung kann eventuell so ermittelt werden. Zu den Grundstücksnebenkosten zählen unter anderem die Notargebühren, die Genehmigungsgebühren, die Gerichtskosten, die Vermessungsgebühren und die Grunderwerbssteuer. Unbebaute Grundstücke werden wie betaute Grundstücke oder Pachtgrundstücke nach dem Gesamtkaufpreis in der Grunderwerbssteuer berechnet. Kauft man ein Grundstück mit Haus, so ist die Grunderwerbssteuer natürlich teurer, als wenn man ein unbebautes Grundstück kauft. Zu den genannten Kosten können noch zusätzliche Kosten anfallen für Wertermittlungen oder Maklercourtagen. Eine seriöse Grundstücksbewertung sollte man immer vor den Käufen durchführen. Man kann zum Beispiel bei den amtlichen Baubehörden vorliegende Planungsunterlagen einsehen. Oft können die amtlichen Bebauungspläne neue Erkenntnisse über den Standort und die Wertentwicklung der Grundstücke bringen. Informieren sollte man sich auch bei den Baubehörden vor Ort über mögliche Baulasten. Es gibt hierzu ein amtliches Baulastverzeichnis. Themen wie Nachbarschaftsrecht, Grundstücksrecht, Topografie und Bodeneigenschaften oder den Erschließungsgraden sollte man immer prüfen.