Bausparkredit

Das Bausparen ist in den letzten Jahren wieder verstärkt in der Altersvorsorge nachgefragt. Vor allem durch das neue Wohn-Riester sind neue Akzente in der staatlichen Förderung des selbstgenutzten Wohnraums gesetzt worden. Der Begriff Bausparkredit klingt erstmals irritierend, die Kreditform ist allerdings eine gute Alternative zu anderen Baukrediten, wenn man den Bau oder Kauf eines Hauses tätigen will oder auch eine Wohnung sanieren möchte. Bausparkredite werden über die Bausparkassen genehmigt und sind mit einigen Zuteilungskriterien versehen. Bausparkredite sind bestimmten Sparsummen verbunden, die bereits angespart wurden. Der Darlehensanspruch bezieht sich auf die Differenz der vereinbarten Bausparsumme und den angesparten Beiträgen. Ist die Bausparsumme zum Beispiel 100.000 Euro, und wurden 50.000 Euro bereits angespart, so wäre der Darlehensanspruch 50.000 Euro. Da in der vereinbarten Zuteilungsphase auch die angesparten Beiträge (hier 50.000 Euro) ausbezahlt werden, kann der Bausparer über die gesamte Summe von 100.000 Euro verfügen. Der Regelsparbetrag, der Prozentsatz der einbezahlten Spargelder, kann in den Bausparkassen variieren. Oft liegt der Regelsparbetrag bei 30-50 Prozent der Bausparsumme. Die Bausparverträge müssen zum Beispiel auch eine bestimmte Laufzeit ausweisen damit ein Bausparkredit möglich ist. Die Darlehensansprüche aller Kunden einer Bausparkasse werden zu einem bestimmten Zeitpunkt berechnet und der Vergabetopf an Darlehensansprüchen wird definiert. Die Bausparkasse kann immer nur ein bestimmten Darlehenstopf ausschütten, da dass Bausparen auf dem Solidaritätsprinzip aufbaut. Bausparkredite können sehr unterschiedliche Zinssätze bei den Kreditinstituten haben. In der Regel sind die Zinsen aber sehr günstig. Natürlich hängt der Zinssatz auch von der Laufzeit ab. Durch monatliche Tilgungen werden die Bausparkredite abbezahlt. Sondertilgungen sind in der Regel immer möglich, meist auch ohne Vorfälligkeitsentschädigungen. Auch eine komplette Rückführung kann vereinbart werden. Die Bausparkasse sichert den Bausparkredit über Risikolebensversicherungen der Kunden ab. Man muss also eine Risikolebensversicherung bei den Bausparkrediten einplanen. Stirbt der Kreditnehmer, so zahlt die Bausparkasse die restlichen Raten an das Kreditinstitut. Ein Nachteil von Bausparkrediten ist, dass die Kredite meist über lange Laufzeiten abgeschlossen werden und die Tilgung durch negative Umstände zum Problem werden kann, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit. Eventuell kann es sinnvoll sein, sich auch nach alternativen Krediten umzuschauen. Ein Rechtsanspruch auf Bausparkredite gibt es nicht. Die Sparkassen können sich zum Beispiel weigern einen Kredit zu vergeben, wenn der Kreditnehmer nicht die Kreditanforderungen, zum Beispiel in Form der Bonität, erfüllt. Bausparkredite sind mit verschiedenen Tarifmodellen versehen, die man genau prüfen sollte.