Agrarkredit

Agrarkredite stellen Sonderformen im Kreditwesen dar und sind vor allem auf die besonderen Bedürfnisse der Landwirtschaft ausgelegt. Die besonderen Bedürfnisse in der Landwirtschaft sind oft geprägt von Ernteausfällen oder höheren Betriebsinvestitionen. Die Agrarkredite sind auch davon geprägt, dass die meisten Landwirte eigenen Grund und Boden haben, der als Sicherheit für die Banken wichtig ist. Gerade auf dem Land sind die Sparkassen- und Girobanken sowie die genossenschaftlichen Banken wie die Volksbanken sehr stark vertreten. In der Regel sind die Hausbanken der erste Ansprechpartner für die landwirtschaftlichen Unternehmen, die evtl. auch mit den Kunden Förderanträge bei der KfW stellen können, sofern die Investitionen in ein Förderprogramm der KfW-Bankengruppe fallen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Investitionen in energieeffiziente und umweltfreundliche Projekte der Betriebe fallen. Ist nur ein kurzfristiger betrieblicher Kapitalbedarf vorhanden, so kann ein Kontokorrentkredit sinnvoll sein. Allerdings sind die Zinssätze für den Überziehungskredit auf das Girokonto sehr hoch. Hier ist also eine realistische Einschätzung der Rückzahlbarkeit sehr wichtig. In der Regel liegt bei Agrarkrediten aber ein höherer Kapitalbedarf vor, da viele Landwirte in teure Betriebsobjekte investieren wollen oder auch der Ernteausfall nicht kurzfristig zu kompensieren ist. Bei einem langfristigen Kapitalbedarf spricht man meistens von Agrar-Investitionskrediten. Hier sind vor allem die Kreditgenossenschaften stark involviert. Es werden zum Beispiel häufig landwirtschaftliche Realkredite vergeben, die durch eine Hypothek oder Grundschuld bei der Bank abgesichert werden. Die Beleihgrenze liegt oft bei 50 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie. Dadurch sind den Kreditnehmern häufig bestimmte Investitionsgrenzen aufgezeigt. Bei Realkrediten mit Grundpfandrechten ist heute das deutsche Pfandbriefgesetz aus dem Jahr 2005 anhängig, dass das Hypothekenbankgesetz ablöste. Das Kreditwesengesetz kennt zu den Realkrediten zahlreiche strenge Auflagen, unter anderem muss die Immobilie von einem Sachverständigen begutachtet und bewertet werden. Gewerbeimmobilien müssen jährlich begutachtet werden und die beliehene Immobilie muss auch in einem ausreichenden Maß versichert sein. Mit dem Realkredit können so zusätzliche Kosten entstehen, die mit der Bank besprochen werden müssen. Realkredite dürfen zum Beispiel die genossenschaftlichen Banken und die öffentlich-rechtlichen Banken wie die Sparkassen vergeben. Auch zugelassene Geschäftsbanken dürfen private und gewerbliche Realkredite vergeben. Müssen betriebliche Mittel nicht über längere Zeiträume finanziert werden, so kann auch ein Wechselkredit sinnvoll sein. Solche Handelswechsel sind meist aber nur über wenige Monate sinnvoll. Der Käufer verliert gegenüber dem Wechselaussteller natürlich das Skonto. Bei Agrarkrediten sollte man immer auch auf die Aussetzung von Tilgungsraten im Vertrag achten, so dass zum Beispiel Ernteausfälle nicht zur Verschuldung führen. Eine Besicherung bei kleineren Krediten in der Landwirtschaft ist meistens bei den Banken nicht notwendig.