Grundpfandkredit

Bereits seit einigen Jahren handelt es sich bei dem Grundpfandkredit um eines der bekanntesten und zugleich auch häufigsten Darlehen. Angeboten wird der Grundpfandkredit von den verschiedensten Finanzunternehmen. Somit muss bei dem Grundpfandkredit zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden. Durch den Grundpfandkredit versuchen die Finanzunternehmen zusätzliche Sicherheiten zu erhalten.

Der Grundpfandkredit unterliegt dem deutschen Recht. Hinter dem Grundpfandkredit verbirgt sich ein Darlehen, bei dem die Darlehensgeber, also die Finanzunternehmen, ein Pfand auf den Grundbesitz des Darlehensnehmers erhalten. Dieses Pfand dient der Sicherheit des Darlehens. Häufig wird der Grundpfandkredit mit einer Hausfinanzierung in Verbindung gebracht. Beide Darlehensformen sind eng miteinander verbunden und werden nicht selten miteinander kombiniert. Der Grundpfandkredit wird heute in verschiedenste Bereiche gegliedert. Eine Unterscheidung ist bei dem Grundpfandkredit anhand der Kreditnehmer möglich. Der Grundpfandkredit kann sowohl von einem Unternehmen als auch einer Privatperson abgeschlossen werden. Die Finanzunternehmen nehmen jedoch in Bezug auf den Darlehensnehmer einzelne Anpassungen bei dem Grundpfandkredit vor. Durch diese Anpassung soll ein bestmöglicher Darlehensvertrag erreicht werden. In den meisten Fällen erhalten Unternehmen, die einen Grundpfandkredit bekommen möchten, somit separate Angebote. Die Konditionen unterliegen bei dem Grundpfandkredit erheblichen Schwankungen und passen sich sowohl an die Marktentwicklungen als auch an die Eigenschaften des Antragstellers an. Durch den Grundpfandkredit geben die Darlehensnehmer das Vorzugsrecht bei einem Grundbesitz ab. Dieses geht mit dem Vertragsabschluss an den Kreditgeber über und wird auch als solches in dem Grundbuch verankert. Somit werden alle rechtlichen Grundlagen geschaffen, die für eine Versteigerung des Grundbesitzes von Nöten sind. Zu dieser ist der Kreditgeber berechtigt, wenn der Kreditnehmer den Verbindlichkeiten, die durch den Grundpfandkredit entstehen, nicht mehr nachkommt. Der Grundpfandkredit wird somit auch in dem Grundbucheintrag des individuellen Grundbesitzes vermerkt. Kommt es zu einer Versteigerung wird der individuelle Grundbesitzer als Mindestsumme zu dem noch offenen Darlehen angeboten. Bei dem Grundpfandkredit ist es gleich, ob es sich bei dem Grundbesitz um ein erschlossenes oder auch nicht erschlossenes Grundstück handelt. Somit kann bei dem Grundpfandkredit als Pfand auch ein Waldgrundstück, welches sich nicht als Baugrundstück eignet, angeboten werden. Der Grundbesitz, der in den Grundpfandkredit integriert wird, muss jedoch über die gleiche Wertigkeit verfügen wie das Darlehen. Somit kann das Pfandrecht sich bei einem unzureichenden Wert auch auf mehrere Grundstücke beziehen.

Obwohl durch den Grundbesitz bei einem Grundpfandkredit eine zusätzliche Sicherheit gewährleistet wird, streben die meisten Finanzunternehmen bei einem Darlehen dieser Art eine zusätzliche Restschuldversicherung an. Diese soll bei dem Grundpfandkredit vor allem dem Darlehensnehmer als zusätzliche Sicherheit dienen und eine Versteigerung des individuellen Grundbesitzes verhindern. Bei dem Grundpfandkredit wird meist auf spezielle Angebote der Restschuldversicherung zurückgegriffen. Der Grundpfandkredit kann bei den meisten Finanzunternehmen problemlos mit anderen Darlehen kombiniert werden. Es handelt es sich bei dem Grundpfandkredit um ein spezielles Darlehensangebot, das über eine genaue Konkretisierung verfügt. Somit steht den Unternehmen der Finanzbrache nicht die freie Verwendung der Bezeichnung zu. Der Grundpfandkredit unterliegt dem deutschen Recht.