Gründerkredit

Der Gründerkredit wird bereits seit den 90er Jahren Existenzgründern in Deutschland gewährt. Hinsichtlich seiner Konzeption unterliegt er stetigen Weiterentwicklungen und Änderungen. Der Gründerkredit wird sowohl von dem Bund als auch von den Ländern gewährt. Die wichtige Anlaufstelle für Unternehmen sind die Landesbanken. Aber auch andere Finanzunternehmen bieten den Gründerkredit an.

Der Gründerkredit muss in Deutschland zu den Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung gezählt werden. Hierbei handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen, das Unternehmen im Rahmen ihrer Gründungsphase gewährt wird. Die Inanspruchnahme von einem Gründerkredit ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Einer der wichtigsten Faktoren ist die individuelle Unternehmensidee. Zudem werden mögliche Chancen und Entwicklungen in die Entscheidungsfindung einbezogen. Um einen Gründerkredit, gleich um welche Form es sich hierbei handelt, beantragen zu können, müssen Existenzgründer ein tragfähiges und ebenso aussagekräftiges Konzept vorlegen können. Der Gründerkredit wird sowohl vor der eigentlichen Unternehmensgründung als auch in den Monaten danach gewährt. Hinsichtlich seiner Konzeption kann er mit anderen Krediten für Unternehmen verglichen werden, jedoch ist die Antragstellung bei dem Gründerkredit wesentlich einfacher. Um einen Gründerkredit zu erhalten, müssen die Antragsteller die voraussichtlichen Unternehmensentwicklungen der bevorstehenden drei Jahre aufzeichnen können. Hierbei handelt es sich sowohl um die angestrebten Weiterentwicklungen als auch um die Entwicklungen von Umsatz und Gewinn. Eine umfangreiche Kalkulation und die damit in Verbindung zu bringenden Ergebnisse dienen als ausschlaggebende Faktoren bei dem Gründerkredit. Ebenso werden in die Entscheidungsfindung die persönlichen Eignungen einbezogen. Im Vergleich zu der klassischen Existenzgründerförderung, die dem Gründer meist als staatliche Zulage gewährt wird, dient der Gründerkredit dem Aufbau des eigenen Unternehmens und nicht direkt der Lebensunterhaltung des Kreditnehmers. Der Gründerkredit wird neben günstigen Zinssätzen in den meisten Fällen auch mit tilgungsfreien Jahren gewährt. Hierbei handelt es sich je nach Kreditform um zwei bis fünf Jahre.

Der Gründerkredit wird in Deutschland sowohl von dem Deutschen Bund als auch von den Landesbanken gewährt. Zu den bekanntesten Finanzunternehmen, die im Zusammenhang mit dem Gründerkredit stehen, gehören die Landesbanken. Durch die Förderprogramme der Bundesregierung kann bei den Angeboten für den Gründerkredit bei den Landesbanken zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden. Während sich einzelne Darlehen ausschließlich auf Investitionen beziehen, dienen andere dem Aufbau von neuen Arbeitsplätzen sowie der Etablierung der Produkte auf dem betreffenden Markt. Der Gründerkredit kann hinsichtlich der Rückzahlung mit einem klassischen Ratenkredit gewährt werden. Allerdings unterliegt die Darlehenssumme hinsichtlich ihrer Verwendung wesentlich strengeren Auflagen. Bei einzelnen Angeboten müssen Existenzgründer zudem auf einen Bürgen zurückgreifen. Aus diesem Grund arbeiten sowohl die Landesbanken als auch die anderen Finanzunternehmen eng mit anderen Finanzunternehmen zusammen. Durch diese Kooperation können Bürgschaften zwischen den Kreditgebern geschaffen werden. Der Gründerkredit kann ausschließlich von Gründern in Anspruch genommen werden, die in der Bundesrepublik Deutschland ein Unternehmen gründen möchten. Deutsche Darlehensangebote dieser Form unterstützen keine Gründungen im Ausland. Aber auch außerhalb von Deutschland wird der Gründerkredit als Förderform gewährt.