Anlagekonto

Das Anlagekonto hat in den letzten Jahren als wichtiges Element der verschiedensten Anlageformen deutlich an Bedeutung gewinnen können. Heute muss bei dem Anlagekonto zwischen unterschiedlichen Angeboten differenziert werden. Das Anlagekonto unterliegt dem deutschen Recht und ist mit verschiedenen Sonderregelungen ausgestattet. Das Anlagekonto wird heute von dem Großteil der deutschen Finanzunternehmen angeboten.

Je nach Form muss bei dem Anlagekonto auf verschiedene Besonderheiten geachtet werden. Die Form der Kapitalanlage ist für das Anlagekonto und seine Gestaltung ausschlaggebend und wird aus diesem Grund auch als wichtigster Faktor angesehen. Die Finanzunternehmen, die das Anlagekonto anbieten, stimmen dieses optimal auf die individuelle Anlageform ab. Aus diesem Grund muss sowohl mit Schwankungen als auch mit Einschränkungen gerechnet werden. Das Anlagekonto unterliegt wie auch andere Konten dem deutschen Finanzrecht. Infolge dessen muss mit einzelnen Sonderregelungen gerechnet werden. Ein Anlagekonto dient in erster Linie für den Anleger als Element und Instrument der Überwachung der individuellen Anlageform. Hierbei handelt es sich nicht mehr nur um die Überwachung der Entwicklungen des eigenen Kapitals. Durch das bestehende Anlagekonto haben die Anleger die Möglichkeit die verschiedenen Transaktionen durchzuführen. Somit ist sowohl die Minderung als auch die Steigerung der finanziellen Anlagen möglich. Das Anlagekonto wird speziell und individuell auf die Wünsche des Anlegers abgestimmt. Nach Absprache mit dem Finanzunternehmen kann der Anleger das eigene Anlagekonto auch selbstständig verwalten. Das Anlagekonto richtet sich hinsichtlich der Laufzeit an der konkreten Anlageform aus. Ein klassisches Beispiel für das moderne Anlagekonto ist das Tagesgeldkonto. Aber auch das Festgeldkonto wird heute zu diesem Bereich gezählt. Das Anlagekonto muss in steuerlicher Hinsicht gesondert behandelt werden. Da es sich hierbei um ein Element der Vermögensbildung handelt, muss das Anlagekonto als solches auch in der individuellen Steuererklärung angeboten werden. Nach dem deutschen Finanz- und Steuerrecht handelt es sich bei dem Anlagekonto nicht um ein steuerfreies Segment. Das Anlagekonto kann sowohl auf einen als auch auf mehrere Anleger abgeschlossen werden. Nach Rücksprache mit dem Finanzunternehmen ist bei dem Anlagekonto zudem die Integration eines Bevollmächtigten möglich. In der Regel ist das Anlagekonto eng an ein Girokonto gebunden, unterliegt jedoch auch den verschiedensten Besonderheiten. Somit können die Anleger in Deutschland die Anbieter eines solchen Kontos frei wählen. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Anlagekonto im Ausland bei einem Finanzunternehmen abzuschließen.

Ein Anlagekonto kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern abgeschlossen werden. Das Anlagekonto wird für Ehepaare und Familien zudem als Gemeinschaftskonto angeboten. In Deutschland und auch in anderen europäischen Ländern sind auf einzelne Formen des Anlagekontos keinerlei Sicherheiten gegeben. Somit müssen die Anleger sowohl Gewinne als auch Verluste akzeptieren können. Ist ein Anlagekonto an eine börsennotierte Anlage gebunden, unterliegt es erheblichen Schwankungen und passt sich durch diese an die unterschiedlichsten Marktentwicklungen an. Ein Anlagekonto verfügt in der Regel über eine festgesetzte Laufzeit. Eine Kündigung ist jedoch meistens nach Rücksprache mit dem Anbieter problemlos möglich.