Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient dazu, Personen, die ihrer Arbeit aus körperlichen oder auch psychischen Gründen nicht mehr nachgehen können, für diese extreme Lebenssituation abzusichern. Neben der Unfallversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die zweite tragende Säule im Bereich der Invaliditätsversicherung. Berufsunfähigkeitsversicherungen können sowohl im Rahmen einer Lebensversicherung zum zusätzlichen Schutz als auch als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Speziell für selbstständig erwerbstätige Personen, die nicht der Fürsorge der staatlichen Sozialsysteme unterliegen, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als durchaus sinnvoll zu erachten. Unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung versteht man für gewöhnlich eine privatwirtschaftliche Versicherung. Es gibt zwar auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung vorbeugende Maßnahmen für den Fall einer Berufsunfähigkeit, doch gilt diese nur noch für Personen, die vor dem Stichtag 2. Januar 1962 geboren sind. Für Personen, die nach diesem Datum geboren sind, gilt lediglich ein stark begrenzter Schutz.

Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auch noch die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, die im Folgenden gleich behandelt wird. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlt an den Versicherten im Fall der Fälle eine vertraglich vereinbarte Rente. Der Versicherte muss allerdings nachweisen, dass er seinen Beruf tatsächlich für einen längeren wenn nicht unbestimmten Zeitraum nicht auszuüben in der Lage ist. Solche Nachweise erfolgen in der Regel über ärztliche Atteste. Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist vor allem zu beachten, wann und in welchem Fall die tatsächlich in Anspruch zu nehmende Berufsunfähigkeit vorliegt: In der Regel liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte durch Krankheit, körperliche Verletzung oder Kräfteverfall nicht in der Lage sein wird, innerhalb von sechs Monaten seinen Beruf wieder in vollem Umfang auszuüben. Normalerweise bedeutet dies, dass auch bei einer ärztlich attestierten Berufsunfähigkeit von mindestens 50% der Versicherte Anspruch auf Zahlungen seitens der Versicherungsgesellschaft hat, was allerdings Gegenstand des jeweiligen Versicherungsvertrages ist.

Der Zeitraum von sechs Monaten wird “Prognosezeitraum” genannt, da eine tatsächliche Vorhersage zur Genesung eines potenziell Berufsunfähigen naturgemäß nicht erstellt werden kann. Speziell bei Versicherungsverträgen, die vor einem längeren Zeitpunkt abgeschlossen wurden, fehlt dieser Prognosezeitraum mitunter und wird ersetzt durch die Formulierung des “voraussichtlich dauerhaften Zeitraums”, der gesetzlich auf drei Jahre taxiert worden ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlt an den Versicherten eine monatliche Summe in der Höhe seiner Lebensstellung, wobei ein Einkommen von 80% des bisherigen tatsächlichen Einkommens als angemessen erachtet wird, da in Folge der so genannten Abstrakten Verweisung dem Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente ein Beruf in ähnlicher Lebensstellung gerichtlich zugemutet werden darf.