Gemeinschaftskonto

In den letzten Jahren hat sich das Gemeinschaftskonto in Deutschland zu einem eigenständigen Produkt entwickeln können. Es wird vor allem mit Komfort und Moderne in Verbindung gebracht. Das Gemeinschaftskonto wird heute überwiegend von allen Finanzunternehmen angeboten. Neben dem klassischen Privatkonto handelt es sich auch bei dem Gemeinschaftskonto um ein Girokonto.

Das Gemeinschaftskonto wird auch außerhalb von Deutschland als Produkt angeboten. Hinsichtlich der Gestaltung und der Konzeption kann das Gemeinschaftskonto mit einem klassischen Girokonto verglichen werden. Das Gemeinschaftskonto ist in den meisten Fällen mit Kontoführungsgebühren versehen. Diese fallen für die verschiedenen Aktionen und Transaktionen an, die in Verbindung mit dem Gemeinschaftskonto erfolgen. Das Gemeinschaftskonto wird häufig mit zwei oder auch drei Bankkarten angeboten, sodass die Kontoinhaber flexibel agieren können. Durch die Bankkarten soll das bargeldlose Zahlen mit dem Gemeinschaftskonto ermöglicht werden. Das Gemeinschaftskonto kann für das Onlinebanking genutzt werden, sodass jederzeit die Verwaltung des Kontos möglich ist. Bei dem Gemeinschaftskonto können neben den Inhabern weitere Bevollmächtigte angegeben werden. Das Gemeinschaftskonto ist in der Regel nicht mit Zinsen versehen. Es kann jedoch mit anderen Kontoformen, wie zum Beispiel dem Tagesgeldkonto, kombiniert werden. Das Gemeinschaftskonto wird heute überwiegend von Familien oder auch Ehepaaren in Anspruch genommen. Neben dem Gemeinschaftskonto können auch weitere Einzelkonten bestehen. Ebenso kann das Gemeinschaftskonto unabhängig von bereits bestehenden Konten bei einem anderen Finanzunternehmen abgeschlossen werden. Je nach individuellen Voraussetzungen ist bei dem Gemeinschaftskonto auch die Integration und Anwendung eines Dispositionskredites möglich. Möchte man das Gemeinschaftskonto mit einem Dispositionskredit versehen, muss jedoch auf die Bewertung des Finanzunternehmens gewartet werden. Das Gemeinschaftskonto kann als Ziel für die verschiedensten Daueraufträge und Transaktionen angeboten. Es ist als Angebot oder auch Produkt eines Finanzunternehmens an einen Vertrag gebunden. Dieser erfolgt immer zur Gründung eines solchen Kontos. In dem Vertrag werden die Inhaber dieses Kontos definiert. Zudem können zu diesem Zeitpunkt die weiteren Bevollmächtigten angegeben werden. Erweiterungen zu einem späteren Zeitpunkt sind bei einem Gemeinschaftskonto in der Regel jederzeit möglich. Somit handelt es sich um eine überaus flexible Lösung. Hinsichtlich der Transaktionen kann das Gemeinschaftskonto mit einer Maximalsumme pro Tag versehen werden. Diese bezieht sich meist sowohl auf das Abheben von Bargeld als auch auf Überweisungen.

Die Auflösung eines Gemeinschaftskontos kann aufgrund der verschiedensten Ursachen erfolgen. Hierbei kann es sich unter anderem auch um die Scheidung handeln. Die einzelnen Transaktionen, die an dem Gemeinschaftskonto durchgeführt werden, sind dem des klassischen Girokontos gleich. Ein Gemeinschaftskonto kann zudem mit verschiedenen Sparkonten verbunden werden. Häufig erfolgt der Abschluss eines solches Kontos bei der Eheschließung. Auf Wunsch erhalten alle Inhaber des Gemeinschaftskontos eine Bankkarte, sodass diese unabhängig voneinander agieren können. Einzelne Finanzunternehmen gewähren zudem die Möglichkeit weiterer Einschränkungen. Ein Gemeinschaftskonto ist vor allem ein Angebot der Finanzunternehmen für Privatkunden. Für Geschäftskunden stehen andere Angebote zur Verfügung, die jedoch mit einem Gemeinschaftskonto verglichen werden können. Bei Unternehmen werden in der Regel auch Prokuristen in das Gemeinschaftskonto eingebunden.