Grundbesitzerhaftpflicht

Wie nahezu jede Haftpflichtversicherung, so ist auch die Grundbesitzerhaftpflicht für den betreffenden Personenkreis sehr sinnvoll, der von dem Abschluss der Versicherung profitieren kann. Die Zielgruppe der Grundbesitzerhaftpflicht sind viele Eigentümer von Grundstücken und Immobilien, da jeder Eigentümer vom Gesetz her eine so genannte Verkehrssicherungspflicht hat. Das bedeutet, jeder Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass weder von der Immobilie noch vom Grundstück an sich eine Gefahr für andere Personen ausgeht. Aber nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Pächter und Mieter kann dieses Versicherung sinnvoll sein, wenn diese bestimmte Pflichten vom Eigentümer übernommen haben (zum Beispiel die Beseitigung von Schnee auf den Gehwegen rund um das Grundstück). Unter die Verkehrssicherungspflicht fällt daher alles, was eine gefahrlose Nutzung von anderen Personen rund um das Grundstück sichern soll.

Die grundlegende Verkehrssicherungspflicht besteht zunächst darin, dass das Gebäude an sich stabil ist und sich keine Teile ablösen können, die andere Sachen beschädigen oder Personen verletzten können. Weitere Verkehrssicherungspflichten sind zum Beispiel die Sicherung des Grundstücks bei Renovierungs- oder sonstigen Bauarbeiten, das Beseitigen von Eis und Schnee auf dem Gehweg rund um das Grundstück. Gleiches gilt auch im Herbst, wo Laub von den Gehwegen entfernt werden muss, da auch hier besonders in Verbindung mit Nässe eine Verletzungsgefahr durch ausrutschen für andere Passanten besteht. Auch die ausreichende Beleuchtung fällt unter die Verkehrssicherungspflichten.

Wenn der Versicherte eine dieser Pflichten vernachlässigt oder verletzt, tritt in diesem Fall die Grundbesitzerhaftpflicht für einen entstandenen Schaden ein. Dabei ist allerdings gerade bei dieser Versicherungsart die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit recht schwimmend. Viele Versicherungen zahlen nicht bei grober Fahrlässigkeit, und wenn sich nun beispielsweise ein Schaden ereignet hat, weil im Herbst die Blätter nicht vom Gehweg entfernt worden sind und ein Passant ausgerutscht ist, ist es sicherlich sehr schwer zu entscheiden, ob es sich um Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit handelt. Dennoch ist der Abschluss der Versicherung natürlich sinnvoll, da man gerade bei größeren Grundstücken auch leicht den Überblick über die vorgeschriebenen Tätigkeiten verlieren kann.

Grundsätzlich stellt sich allerdings die Frage, ob jeder Eigentümer wirklich eine Grundbesitzerhaftpflicht benötigt, denn in vielen Fällen ist man bereits durch andere Versicherungen abgesichert. So tritt bei selbst genutztem Wohneigentum oftmals die Privathaftpflichtversicherung bei Schäden ein, bei betrieblich genutzten Grundstücken ist es die Betriebshaftpflichtversicherung. Von daher sollte man im Einzelfall prüfen, ob die zusätzliche Absicherung durch die Grundbesitzerhaftpflicht notwendig ist. In jedem Fall trifft dieses zu, wenn man als Eigentümer Wohnungen- und Häuser an andere Personen vermietet.