Autoversicherung

Im Rahmen der Autoversicherung kann sich der Kunde entscheiden, ob er “nur” die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen möchte, oder sich zusätzlich noch durch eine Kaskoversicherung gegen bestimmte Risiken absichern möchte. Auch die Insassenunfallversicherung und der Autoschutzbrief fallen in den großen Bereich der Autoversicherungen. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die seit vielen Jahren für jeden Halter eines Kraftfahrzeuges vorgeschrieben ist. Ohne das Vorhandensein einer KFZ-Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Die ursprüngliche Motivation, die KFZ-Haftpflicht zu einer Pflichtversicherung zu machen war die Tatsache, dass ein Unfallopfer im Rahmen eines Verkehrsunfalls seine berechtigten Ansprüche auf jeden Fall geltend machen können sollte und nicht auf dem entstandene Schaden “sitzen” bleiben muss. Auch für den Fall, dass der Schuldige zahlungsunfähig sein sollte, wurde durch die Versicherung erreicht, dass der Geschädigte keine negativen finanziellen Folgen durch den Unfall erleiden musste.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn der Versicherte einen Verkehrsunfall verursacht, den er zwar schuldhaft, aber nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht hat. Ist dieses jedoch der Fall, wird die Versicherungsgesellschaft den Versicherten nach Zahlung der Entschädigung an das Unfallopfer in Regress nehmen. Grundsätzlich kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung für Schäden auf, die an fremden Sachen oder Personen verursacht werden. Auch Vermögensschäden, die zum Beispiel aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten entstehen können, sind im Rahmen der Versicherungssumme abgedeckt. Der Beitrag zur KFZ-Haftpflichtversicherung wird anhand der Schadensfreiheitsklasse des Versicherten, sowie der Regional- und Typklasse des Fahrzeuges und weiteren Merkmalen wie Alter und Fahrerfahrung des Versicherten festgelegt.

Während die KFZ-Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die der Versicherte an anderen Personen oder Sachen verursacht hat, gibt es noch die Möglichkeit, sich gegen Schäden am eigenen Fahrzeug zu versichern. Dieses ist im Rahmen der Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung möglich. In der Teilkaskoversicherung werden Schäden am Fahrzeug des Versicherten ersetzt, die zum Beispiel aufgrund von Blitzschlag, Sturm, Hagel, Diebstahl, Einbruch oder einem Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Voraussetzung für die Leistungspflicht der Versicherung ist, dass weder der Versicherte noch eine andere Person den Schaden schuldhaft verursacht haben, außer bei Diebstahl und Einbruch, wo der Täter natürlich nach dessen Ermittlung von der Versicherung in Regress genommen wird.

Den Schutz durch die Teilkaskoversicherung kann man durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung noch erweitern. Diese sichern alle bereits in der Teilkaskoversicherung abgedeckten Schadenursachen ab und zudem ist der Versicherte auch noch für den Fall versichert, dass das Auto durch Vandalismus beschädigt wird. Zudem tritt die Vollkaskoversicherung auch dann ein, wenn der Versicherte selber schuldhaft einen Schaden am eigenen Fahrzeug verursacht hat, was bei der Teilkaskoversicherung nicht der Fall ist.