Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Auf den ersten Blick mag es sicherlich etwas abenteuerlich klingen, aber haben Sie als verantwortungsvolle Eltern einmal über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung für ihren Nachwuchs nachgedacht? Natürlich geht man davon aus, dass den eigenen Kindern nichts geschehen wird, und die Laufbahn der Kinder wie im Bilderbuch verläuft. Aber was ist, wenn ein Kind derartig verunglückt, dass es Zeit seines Lebens niemals einen Beruf erlernen wird und somit keine Ansprüche auf eine gesetzliche Offensive erhält. Tritt so ein Unglücksfall ein, ist davon nicht nur das Kind betroffen, sondern auch die ganze Familie und man kann sich sicherlich die finanziellen Belastungen vorstellen, die daraus resultieren. Denn wenn ein Kind bereits in frühen Jahren zum Pflegefall wird, ergeben sich daraus Belastungen die ein ganzes Leben lang die Familie begleiten werden. Sicherlich macht man dieses gerne aus der Liebe zum eigenen Kind. Aber direkt ausgesprochen, reicht die größte Liebe nicht um ein gesichertes Leben in angenehmer Umgebung zu gewährleisten und man muss als Elterteil auch anerkennen, dass man aus Liebe nicht übermenschliches leisten kann. Daher sollte man immer eine rechtzeitige Vorsorge treffen.

Die “beliebte” Rentenreform brachte so manche Neuerung mit, die gerade im Bereich der Berufsunfähigkeit sowie der Erwerbsunfähigkeit einige gravierende Veränderung verursachte, die sich bisweilen aber noch nicht bei den zahlreichen potenziell Betroffenen herum gesprochen und eingeprägt haben. So tritt bei einer eintretenden Erwerbsunfähigkeit zwar generell die zuständige Rentenversicherung in Kraft, und sichert so den alltäglichen Lebensunterhalt des Betroffenen mit einer Erwerbsminderungsrente. Allerdings tritt diese nur unter bestimmten Bedingungen in Kraft, und bietet auch dann keine ausreichende Hilfestellung hinsichtlich der stetig steigenden Lebensunterhaltskosten und einer eventuellen Versorgung der Familie. So ist eine Vorrausetzung zur Erwerbsminderungsgrenze eine angemessene Beitragszahlung über einen bestimmten Zeitraum in die jeweilige Rentenkasse. Dies stellt gerade Berufsanfänger vor eine unüberwindbare Hürde, da sie bei einem eventuellen Schaden in der Anfangsphase normalerweise keine Bezugsberechtigung besitzen, da ihnen die erforderlichen Beitragsjahre fehlen. Auch Studenten und Hochschulabsolventen stehen aufgrund der langwierigen Schulausbildung vor ähnlichen Problemen, die sie sich mit den zahlreichen Selbstständigen teilen. Daher kann man an dieser Stelle nur jedem empfehlen eine eigene private Vorsorge zu treffen.