private Pflegeversicherung

Natürlich muss man an erster Stelle anführen, dass man in Deutschland im Vergleich zu manch anderem Ländern eine gute Sozialstruktur aufweist, die auch ein abfederndes Netz im Bereich der gesetzlichen Pflegekasse besitzt. Allerdings ist dieses Netz seit der Rentenreform an so manchen Stellen porös und man muss gegenwärtig schon mit dem Kopf unterm Arm auf Knien durch die Prärie ziehen, um den fragwürdigen Kriterien des Pflegekataloges zu entsprechen. Denn eine Einstufung und der damit verbundene Leistungssatz des Pflegegeldes wird nach einem Katalogverfahren ermittelt, dass den objektiven Empfinden eines Gutachters unterliegt. Kriterienpunkte des Pflegekataloges sind hier beispielsweise Mobilität, Hilfsbedürftigkeit in Körperpflege und Ernährung sowie die Versorgung des Lebensraumes. Unterscheiden kann man dann in drei Pflegestufen, wobei die erste besagt, dass man in Folge der erheblichen Pflegebedürftigkeit tägliche einmalige Unterstützung seitens Dritter bedarf. Bei der zweiten Stufe hingegen, ist der Bedürftige so eingeschränkt, dass er laut Katalogisierung dreimal täglich zu unterschiedliche Zeiten Hilfe benötigt. Als schwerst pflegebedürftig zählt dann derjenige, der eine 24- Stunden Betreuung benötigt. Daher sollte man sich ernsthafte Gedanken über eine private Pflegeversicherung machen, die dieses anmutende Defizit souverän im Ernstfall ausgleicht.