Flugzeugleasing

Das Flugzeugleasing hat sich zu einer bekannten und ebenso beliebten Alternative zum Flugzeugkauf entwickeln können. Heute nehmen es neben den Unternehmen der Luftfahrtbranche auch die verschiedensten Privatkunden in Anspruch. Bei dem Flugzeugleasing gehen die Leasingnehmer einen bindenden Vertrag mit dem Leasinggeber ein. Die genauen Modalitäten können bei dem Flugzeugleasing mit dem Autoleasing verglichen werden.

Das Flugzeugleasing unterliegt in Deutschland den deutschen Rechten. Angeboten wird diese Möglichkeit heute von verschiedensten Unternehmen. In der Regel handelt es sich hierbei um Flugzeughändler. Das Flugzeugleasing wird als eine Sonderform oder auch ein spezielles Angebot des Leasings angesehen. Es umfasst das „Mieten“ von Flugzeugen der verschiedensten Art. Das Flugzeugleasing basiert auf dem Leasingvertrag, der zwischen dem Kunden und dem Anbieter abgeschlossen wird. In diesem werden alle Modalitäten und ebenso Besonderheiten des Leasings schriftlich vereinbart. Das Flugzeugleasing wird vor dem Vertragsabschluss an das jeweilige Flugzeug angepasst, sodass ein individueller Vertrag entsteht. Die genaue Form des Flugzeuges und die damit in Verbindung zu bringenden Eigenschaften sind entscheidend für das Flugzeugleasing und wirken sich vor allem auf die dadurch entstehenden Kosten aus. Das Flugzeugleasing wurde erst in den letzten Jahrzehnten als Alternative zum Flugzeugkauf entwickelt und wird heute von Unternehmen der Luftfahrtbranche in Anspruch genommen. Auch andere Unternehmen oder auch Privatpersonen haben das Flugzeugleasing für sich entdecken können und wenden dieses entsprechend an. Das Flugzeugleasing kann je nach Wunsch anhand von verschiedensten Möglichkeiten angepasst werden. Die meisten Händler streben bei dem Flugzeugleasing jedoch eine Anzahlung als Sicherheit an. Diese kann individuell zwischen den beiden Vertragspartnern vereinbart werden. Diese Anzahlung wird bei dem Flugzeugleasing in der Regel mit den monatlichen Raten verrechnet und mindert diese entsprechend. Wie auch bei dem Autoleasing wird auch bei dem Flugzeugleasing auf verschiedene Modelle am Leasingende zurückgegriffen. So haben die Leasingnehmer die Möglichkeit zum Vertragsende das Flugzeug zu erwerben. Ebenso kann es bei dem Flugzeugleasing zu einer Verlängerung des bereits bestehenden Vertrages kommen. Möchte die Leasingnehmer das Flugzeug erwerben, müssen sie die in dem Leasingvertrag angegebene Restsumme leisten. Die beliebteste und ebenso häufigste Form ist jedoch die Rückgabe des Flugzeuges zum Leasingende. Mit dem Flugzeugleasing verpflichten sich die Leasingnehmer zur regelmäßigen Zahlung der vereinbarten Nutzungsgebühr. Diese orientiert sich an dem Typ und ebenso an den Eigenschaften des Flugzeuges.

Heute wird das Flugzeugleasing überwiegend mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen. Auch hierbei handelt es sich um eine Übereinstimmung mit dem Autoleasing. Die Restschuldversicherung soll sowohl für den Leasinggeber als auch für den Leasingnehmer bei dem Flugzeugleasing als zusätzliche Sicherheit gelten und die jeweiligen Vertragsinhalte absichern. Da es sich bei den Kunden in Bezug auf das Flugzeugleasing jedoch überwiegend um Unternehmen handelt, unterscheidet sich die Restschuldversicherung bei diesen Verträgen erheblich von dem klassischen Leasing. Der Leasingnehmer verpflichtet sich mit dem Flugzeugleasing dazu, das Flugzeug regelmäßig Wartungen und den verschiedensten Kontrollen zu unterziehen. So ist er dazu verpflichtet, das Flugzeug bestmöglich instand zu halten.