Firmeninsolvenz

Die wirtschaftliche Lage und die damit in Verbindung zu bringenden Strukturen haben sich in den vergangenen Jahren einem starken Wandel unterzogen. Nicht für alle Unternehmen haben sich diese Veränderungen zu Vorteilen entwickeln können. Bereits seit einigen Jahren handelt es sich aus diesem Grund bei der Firmeninsolvenz um eine Lösung, jedoch um ein brisantes Thema. In Deutschland unterliegt eine Firmeninsolvenz besonderen Regelungen, sodass sie sich von anderen Insolvenzformen abhebt.

Die Gründe für eine Firmeninsolvenz können verschiedener Natur sein. Im Grunde kann zwischen internen und auch externen Ursachen unterschieden werden. Die Firmen entscheiden sich für diesen Weg, wenn die eigenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt werden. In der Regel handelt es sich hierbei um langfristige Zahlungsverpflichtungen, die zudem von entsprechender Höhe sind. Die Gestaltung der Ursachen einer Firmeninsolvenz bezieht sich nicht selten hinsichtlich der Erklärungsversuche auf interne Mängel. Diese können unter anderem durch ein fehlerhaftes Controlling herbeigeführt werden. Aber auch andere Segmente, wie zum Beispiel eine hohe Verschuldung durch ein Darlehen bei einer Bank können zu einer Firmeninsolvenz führen. Oftmals sind die Gründe jedoch tief greifender, als von den Unternehmen zunächst angegeben wird. Die Firmeninsolvenz dient vor allem der Befriedigung der Gläubiger. Sie wurde in den vergangenen Jahren als Insolvenzverfahren zum Schutz beider Seiten angepasst. Bei dieser erhalten die Gläubiger aus dem noch vorhandenen Vermögen des Unternehmens eine anteilsmäßige Auszahlung. Die Firmeninsolvenz wird gerichtlich geregelt und unterliegt auch den dort getroffenen Vereinbarungen. Die Verfahrenseröffnung erfolgt bei dem zuständigen Gericht. Die Firmen, die den Weg in die Insolvenz gehen möchten oder auch müssen, müssen zunächst einen Antrag auf die Eröffnung des Verfahrens stellen. Während des gesamten Verfahrens bekommen die Firmen einen Insolvenzverwalter zur Seite gestellt. Dieser hat bei der Firmeninsolvenz die Aufgabe alle möglichen Vermögenswerte zu ermitteln. Zu diesen gehören auch die verschiedenen Massegegenstände, wie zum Beispiel Maschinen und Geräte, die schließlich verkauft werden sollen. Der Verkauf dieser Gegenstände ist von Nöten, um bei der Firmeninsolvenz an frisches Kapital zu gelangen, sodass zum einen die Kosten für das Verfahren und zum anderen die Schulden gedeckt werden können. Von dem ermittelten Vermögen werden bei der Firmeninsolvenz zunächst das Verfahren und die daraus entstehenden Kosten beglichen. Erst im Anschluss werden weitere Gelder an die Schuldner des Unternehmens übergeben. In den meisten Fällen führt die Firmeninsolvenz zur Aufgabe des Unternehmens, also zur Firmenschließung.

Während der Insolvenzverwalter bei dem Firmeninsolvenz die einzelnen Vermögenswerte ermittelt, unterstützt er zudem eine angestrebte Sanierung des Betriebes. Hierbei kann es sich sowohl um neue interne Strukturen als auch um einen Personalwechsel haben. Vor allem in den letzten Jahren hat die Firmeninsolvenz durch die Berichterstattungen der Medien deutlich an Bedeutung gewinnen. Im Grunde kann sich zunächst hinsichtlich des Verfahrens mit anderen Insolvenzformen verglichen werden. Wesentliche Unterschiede lassen sich deutlich bei dem Agieren des Insolvenzverwalters erkennen. Bei einer Firmeninsolvenz handelt es sich um eine geordnete Insolvenz.