Was versteht man unter Auslandsbanken?

Auslandsbanken werden umgangssprachlich inländische Geldinstitute genannt, deren Eigentümer ausländische Banken oder andere Gesellschafter sind. Es gibt eine Vielzahl von ausländischen Banken, die in Deutschland präsent sind. Man kann generell unterscheiden in Tochterbanken, die eine eigenständige Geschäftstätigkeit ausüben, Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen in Deutschland, die keine eigenständige Geschäftspolitik haben. Deutschland ist einer der führenden Finanzplätze der Welt und deshalb sind hier auch viele renommierte Auslandsbanken, vor allem aus Europa und den USA, vertreten. Zentrale deutsche Interessenvertretung der Auslandsbanken ist der Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. in Frankfurt a.M. Hier findet man zum Beispiel eine Liste der Auslandsbanken der Dachorganisation. Insgesamt ist die Anzahl der Auslandsbanken in Deutschland zwischen 2007 und 2008 etwas gefallen. Es gibt laut dem Verband zum Ende 2008: 118 Filialen, 81 Töchter oder 77 Repräsentanzen ausländischer Banken in Deutschland. Die Anzahl der Filialen der ausländischen Banken ist seit dem Jahrtausendwechsel kontinuierlich gestiegen und erreicht 2008 das Niveau von 1993/94. Der Anteil der Banken aus dem europäischen Wirtschaftsraum in Deutschland ist seit 1994 ständig gestiegen. In 2008 gab es 99 Filialen und 44 Töchter der EWG-Banken in Deutschland lt. des Dachverbandes. Die Anzahl der Tochtergesellschaften und Filialen aus Drittländern ist im Gegensatz seit dem Jahr 1995 permanent gesunken. Es gibt heute zum Beispiel nur noch 19 Filialen von Banken aus Drittländern. Im Jahr 2008 gab es nur noch 56 Banken aus Drittländern in Deutschland.

Ein großes öffentliches Thema ist durch die Turbulenzen an den Finanzmärkten die Einlagensicherung bei Banken, insbesondere auch bei Auslandsbanken. Der Begriff Auslandsbanken wird in diesem Zusammenhang oft Missverstanden. Auslandsbanken, die in Deutschland Tochterunternehmen oder Niederlassungen haben, bieten meistens dasselbe Schutzniveau an als Inlandsbanken. Tochterunternehmen von Auslandsbanken werden in Deutschland genauso beaufsichtigt wie inländische Bankhäuser. Auch Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums werden genauso behandelt wie Tochterbanken. Zweigniederlassungen von Unternehmen innerhalb der EWR werden von den jeweiligen nationalen Finanzkontrollinstitutionen überwacht. Auf EU-Ebene gibt es inzwischen vereinheitlichte Standards bei der Bankenaufsicht. Grundsätzlich muss jede Bank in Deutschland, auch Töchter oder Zweigstellen von Auslandsbanken, nach dem Paragraf 23a des Gesetzes über das Kreditwesen seine Kunden über die vorherrschenden Einlagensicherungssysteme informieren. In Deutschland gibt es für private Banken gesetzliche und freiwillige Einlagensicherungen.

Der Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes der Deutschen Banken ist ein freiwilliges Instrument zur Einlagensicherung. Nach der EU-Einlagensicherungsrichtlinie sind Einlagen bis zu 20.000 Euro je Anleger zu 90 Prozent gesetzlich gesichert. Die gesetzlichen Einlagensicherungshöhen sind aber teils in anderen EU-Ländern westlich höher, so sind zum Beispiel in den Niederlanden 100.000 Euro gesetzlich abgesichert. Sofern es sich um Zweigniederlassungen von Auslandsbanken innerhalb des EWR handelt, kann eine in dem jeweiligen EU-Land wesentlich höhere Einlagensicherung vorherrschend sein. Tochterunternehmen von Auslandsbanken außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums haben den deutschen gesetzlichen Mindestbetrag von bis 20.000 Euro (90 Prozent) abgesichert. Die EU will in Zukunft den Betrag auf 50.000 Euro pro Anleger als Absicherungssumme erhöhen. Neben den gesetzlichen Einlagensicherungen in Deutschland gibt es den freiwilligen Einlagensicherungsfond der deutschen Privatbanken im Bundesverband Deutscher Banken, dem die meisten Auslandsbanken mit ihren Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen angehören. Über den Verband bekommt man detaillierte Informationen zu den Mitgliedern und den Sicherheitseinlagen. Durch die Bundesregierung ist im Jahr 2009 auch eine Staatsgarantie auf Spareinlagen der Anleger gegeben worden.