Was sind Investmentbanken?

Investmentbanken hatten gerade in den USA eine lange Tradition im Finanzmarkt. In den USA gab es eine klare Trennung von Universalbanken und Investmentbanken durch den sogenannten Glass-Steagall-Act aus den 1930er Jahren. Die US-Geschäftsbanken unterlagen in der Vergangenheit einer größeren staatlichen Aufsicht und die Einlagen der Anleger waren stärker abgesichert. Die Investmentbanken hatten bis zur Wirtschaftskrise 2008 in den USA einen rechtlichen Sonderstatus und unterlagen weniger den Finanzaufsichten. Dieser Sonderstatus der Investmenthäuser wurde seit dem Jahr 2008 aufgehoben. Durch die Bankenkrise im Jahr 2008 verschwanden alleine fünf renommierte Investmentbanken vom Markt. Schon in den Jahren zuvor übernahmen einige Großbanken renommierten Investmentbanken aus den USA. Durch die Übernahmen und die Bankenkrise sind die traditionsreichen Investmentbanken praktisch vom Markt verschwunden. Kleinere Investmentbanken sind allerdings immer noch im Markt vertreten und haben sich vor allem auf die Beratung bei Vermögensfragen spezialisiert. In allen Geschäftsbanken gibt es Investmentabteilungen. Teilweise haben die Universalbanken auch den Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsbereich ausgegliedert und überlassen die Investmentberatung spezialisierten Unternehmen.

Investmentbanken kümmern sich zum Beispiel um die Vermögensverwaltung, die Anlageberatung, den Handel mit Fonds, Aktien, Devisen, Edelmetallen oder kümmern sich um Immobilienprojekte und andere Finanzprojekte. Investmentbanken sind oft die führenden Partner bei Börsengängen. Die Vermögensberatung für private Anleger und Geschäftskunden gehört heute zum normalen Leistungsangebot aller Geschäftsbanken. Der Wertpapierhandel ist im Investmentbanking immer noch ein zentraler Faktor, auch wenn immer mehr Kunden Kapitalmarktprodukte suchen, die mit mehr Sicherheiten ausgestattet sind. Alle Banken unterliegen dabei der Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin kann zum Beispiel nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) bei Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften einschreiten, sofern diese einen verbotenen oder dubiosen Charakter haben. Alle Investmentbanken und Geschäftsbanken legen heute viel Wert auf Transparenz bei der Anlageberatung.