Elementarschadenversicherung

In den letzten Jahren hat sich die Zahl von Unwettern erheblich erhöht. Nicht selten entstehen durch Stürme und andere Witterungsbedingungen erhebliche Schäden an Immobilien, Grundstücken und anderem Eigentum. Schäden, die durch die Natur entstehen, können in Deutschland im Rahmen der Elementarversicherung abgesichert werden. Somit werden Versicherungsnehmer vor unvorhersehbaren finanziellen Kosten geschützt.

Die Elementarversicherung hat durch die steigende Zahl der Stürme und Schäden, die durch Witterungsverhältnisse und Ähnliches entstehen, in den letzten Jahren ungemein an Bedeutung gewonnen. Um sich vor Schäden und vor allem vor den erheblichen finanziellen Aufwendungen zu schützen, entscheiden sich immer mehr Menschen für den Abschluss einer Elementarversicherung. Die Elementarversicherung wird in Deutschland von den meisten Versicherungsunternehmen angeboten. Vor dem Vertragsabschluss wird eine Anpassung an die individuellen Ausgangssituationen des Versicherungsnehmers vorgenommen. Durch diese Anpassungen soll bei der Elementarversicherung ein höchstmöglicher Schutz durch den Versicherer gewährleistet werden. Die Gestaltung der Elementarversicherung ist neben den individuellen Vorstellungen und Eigenschaften auch von der Region abhängig. In einer solchen Versicherung werden jedoch ausschließlich Schäden abgesichert, die durch Hagel, Sturm, Erdbeben, Überschwemmung, Schneedruck, Vulkanausbrüche und Lawinen entstanden sind. Unterschiede zwischen den versicherbaren Schäden lassen sich bei der Elementarversicherung in erster Linie in Hinblick auf den Umfang erkennen.

Bereits seit einigen Jahren können durch die Elementarversicherung Sturmschäden der verschiedensten Art abgesichert werden. Problematischer gestaltet sich in den meisten Fällen jedoch die Absicherung von anderen Schäden. Zudem sind in der Regel aufgrund der hohen finanziellen Risiken Schäden nur dann abgesichert, wenn diese auch in dem Versicherungsvertrag als solche definiert sind. Demnach müssen Elementarschäden, die zum Beispiel durch ein Erdbeben entstanden sind, auch in der Elementarversicherung als solche definiert sind. Ist dies nicht der Fall, kann ein Versicherungsunternehmen die Deckung der Schäden und somit auch der finanziellen Aufwendungen verweigern. Eine Elementarversicherung kann in Deutschland bei den meisten Versicherungsunternehmen in Kombination mit einer Gebäudeversicherung oder auch Hausratversicherung abgeschlossen werden. Teilweise ist auch die Integration mit einer Inhaltsversicherung von Nöten. Möchte man die Elementarschadenversicherung in eine bereits vorhandene andere Versicherung integrieren, muss jedoch darauf geachtet werden, dass die einzelnen Schäden in dem Versicherungsvertrag auch genauestens definiert und als solche gekennzeichnet sind.

Bei der Elementarschadenversicherung werden ausgehend von den Versicherern zudem einzelne Faktoren einbezogen. So hat ein Versicherer von Beginn an die Möglichkeit, einzelne Elementarschäden auszuschließen. Neben der Zonierung spielt bei der Elementarlebensversicherung auch die Überschwemmungsgefahr eine wichtige Rolle. Ebenso erfolgt die Einschätzung hinsichtlich der Gefahren durch Erdrutsche und Lawinen. Ist das Risiko außergewöhnlich hoch, kann der Versicherer diese Elementarschäden von Beginn an ausschließen. Zudem steigt durch die Risikostufen der finanzielle Aufwand der Elementarversicherung. Somit gilt bei dieser Versicherung bundesweit das Äquivalenzprinzip. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer von dem Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt bei Abschluss der Elementarschadenversicherung verlangt. Bei der Elementarschadenversicherung kann zudem zwischen verschiedenen Modellen unterschieden werden. So haben Versicherungsnehmer bei erweiterten Versicherungen nicht die Möglichkeit, einzelne Leistungen und auch Schäden auszuschließen. Eine erweiterte Elementarschadenhaftpflichtversicherung ermöglicht einen sehr umfangreichen Schutz und wird heute recht oft von Menschen in Anspruch genommen. In einfachen Verträgen können in der Regel auch einzelne Leistungspositionen und Risiken ergänzt werden.