Europäische Dienstleistungsrichtlinie

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie ist eine der zentralen Richtlinien zur Harmonisierung des EU-Binnenmarktes und ist Ende 2006 in Kraft getreten. Bis Ende 2009 mussten die Mitgliedsländer der EU die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) in nationales Recht umsetzen. Der grenzüberschreitende Handel mit Dienstleistungen ist somit seit 2010 in der EU in Teilen harmonisiert worden. Die Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie war in Deutschland auf Grund der föderalen Strukturen und der Machtfülle der Kammern überaus komplex. Die neue europäische Dienstleistungsrichtlinie reflektiert vor allem bessere Rechtssetzungen. Es gibt hier bestimmte Handlungsfelder - unter anderem sollen die bestehenden Rechtsvorschriften einfacher und benutzerfreundlicher gestaltet werden. Vor allem sollen auch die Verwaltungslasten für Unternehmen in Form von Informations- und Berichtspflichten stark gesenkt werden. Eine Verpflichtung besteht seitens der EU, die sozialen und umweltbedingten Auswirkungen ihrer Legislativvorschläge sorgsam zu prüfen. Die Bereiche Soziales und Umwelt sind in sofern besonders durch die Initiativen der EU geregelt. Die Sicherheit und Qualität deutscher und europäischer Dienstleistungen spielten beim Thema Folgenabschätzung der EU-Gesetzesinitiativen eine besondere Rolle. Unter anderem stehen auch Themen wie das Gesundheitswesen oder das Arbeitsrecht im besonderen Fokus der Folgenabschätzung. Viele Dienstleistungsbereiche sind auf Grund nationaler Lobby- und Politkinteressen von den Regelungen ausgespart worden. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie gilt zum Beispiel nicht für Branchen, wie zum Beispiel: Finanzdienstleistungen, Verkehrsdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen, Soziale Dienstleistungen, Glücksspielaktivitäten, Private Sicherheitsdienste oder staatlich bestellte Notare und Gerichtsvollzieher. Teils eingeschränkt ist die Dienstleistungsrichtlinie auf elektronische Kommunikationsdienste.

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie soll für Dienstleister und Verbraucher zahlreiche Vorteile bringen. Um die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen in der EU zu vereinfachen und den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu befördern, hat die EU die Mitgliedsländer verpflichtet, einheitliche Ansprechpartner zu benennen. Hier können Verwaltungsformalitäten elektronisch abgewickelt werden. In Deutschland sind die Bundesländer für die „Einheitlichen Ansprechpartner“ verantwortlich. Informationen zu den nationalen und europäischen Ansprechpartnern bekommen Unternehmen über das Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Für die Verbraucher soll die EU-Dienstleistungsrichtlinie ebenfalls Vorteile bringen, zum Beispiel dürfen die Empfänger von Dienstleistungen auf Grund der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz nicht diskriminiert werden. Empfängerhindernisse bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen werden durch die Richtlinie teils abgeschafft. Die Dienstleistungsrichtlinie schreibt den EU-Mitgliedsländern vor, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden enger zusammenarbeiten müssen, unter anderem wenn Dienstleistungen Personen oder der Umwelt Schaden zufügen können.

In Europa können sich Bürger oder Unternehmen über das SOLVIT-Online-Netzwerk beschweren, sofern sie der Meinung sind, dass nach dem EU-Gemeinschaftsrecht bestimmte Binnenmarktvorschriften fehlerhaft angewandt werden. Dies betrifft zum Beispiel den Fall, dass der Marktzugang zu Waren und Dienstleistungen fehlerhaft von Behörden angewandt wird. Zu pragmatischen Problemlösungen in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit können sich Unternehmen an SOLVIT wenden. Das Online-Netzwerk SOLVIT kann unter anderem aber nicht helfen, wenn schon Gerichtsverfahren eingeleitet wurden oder es um Beschwerden/Problemlösungen zu Privatpersonen oder Unternehmen geht. Das Beschwerdeorgan ist in sofern nur gegenüber Behörden aktiv. Die Inanspruchnahme von SOLVIT ist kostenlos. Zuständig sind die Heimat-SOLVIT-Stelle. In Deutschland kann man Online-Klageformulare über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie finden. Auf der Seite der European Comission SOLVIT bekommt man alle nationalen SOLVIT-Adressen.

Häufige Fragen zum Themenkomplex Europäische Dienstleistungsrichtlinie:

Was vereinfacht die Europäische Dienstleistungsrichtlinie für Unternehmen?

Was bringt die Europäische Dienstleistungsrichtlinie für den Empfänger?

Welche Wirtschaftsbereiche sind besonders sensibel?

Was sind Einheitliche Partner nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie?

Was ist das SOLVIT-Netzwerk für Unternehmen und Verbraucher?

Wo kann man sich über fehlerhafte Binnenmarktvorschriften beschweren?

Welche Branchen sind von der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen?