Diskontkredit

Der Finanzmarkt unterliegt einem stetigen Wandel. Immer wieder kommt es zu Verkäufen und Ankäufen zwischen den einzelnen Finanzunternehmen. Die Strukturen des deutschen Finanzmarktes werden durch verschiedene Gesetzgebungen geregelt, sind aber nicht immer deutlich für den Laien zu erkennen. Bei einem wesentlichen Element dieser Aktivitäten handelt es sich um den Diskontkredit.

Der Diskontkredit wird heute von zahlreichen Unternehmen angeboten. Aufgrund seiner Konzeption und der damit verbundenen Besonderheiten handelt es sich bei diesem Darlehen um einen Wechselkredit. Die Grundlagen des Darlehens werden durch das Wechselgesetz in dem deutschen BGB geregelt. Die genaue Konzeption von dem Diskontkredit ist bis heute für den Laien nur schwer verständlich. In den vergangenen Jahren hat sich der Kredit jedoch aufgrund der Veränderungen auf dem Finanzmarkt vor allem für die Banken zu einer gern gesehenen Lösung entwickeln können. Wie der Name Diskontkredit oder auch Wechselkredit beschreibt, kommt es bei diesem Darlehen zwischen den Banken zu einer Art Wechsel. Dieser Wechsel bezieht sich jedoch ausschließlich auf das Finanzunternehmen, welches als Kreditgeber fungiert und die Bundesbank. Die Sicherheit bei diesem Darlehen erfolgt durch einen Ankauf einer vorhandenen Forderung durch das Finanzunternehmen, das schließlich auch als Kreditgeber fungiert. Wird die Forderung bei dem Diskontkredit von dem Kreditgeber als uneinbringlich angesehen, kann auf den eigentlichen Verkäufer, also den Kreditnehmer, dieser zurückgegriffen werden. Grundsätzlich kauft das Finanzunternehmen somit von dem Kunden einen Wechsel an, der noch nicht fällig ist. In der Regel handelt es sich bei einem solchen Diskontkredit um einen sehr kurzfristigen Kredit, der demnach auch hinsichtlich der Darlehenssumme mit entsprechenden Einschränkungen verbunden ist. Im Rahmen dieses Wechsels erhält der Kunde des Finanzunternehmens ausgehend von dem Kreditgeber eine sogenannte Diskokreditlinie. Diese Linie kann gegebenenfalls von dem Finanzunternehmen mit dem Hintergrund der Rediskontierung an die zuständige Bundesbank eingereicht werden. Die Forderungen, die dem Kunden durch die Bank abgekauft werden, sind den meisten Fällen verbrieft. Bei dem Verkauf zieht das betroffene Finanzunternehmen die Zinsen ab, die im Rahmen der restlichen Laufzeit entstanden werden. Das Finanzunternehmen vergütet bei dem Diskontkredit dem Kunden den diskontierten Wechselbetrag. Dieser entsteht durch den Ankauf von diskontfähigem Wechselmaterial, der durch das Finanzunternehmen erfolgt. Die meisten Finanzunternehmen entscheiden sich bei dem Diskontkredit für das Wechselmaterial, das nach den Grundlagen des deutschen Finanzrechtes bundesbankenfähig ist. Neben den deutschen Gesetzen werden die genauen Modalitäten bei dem Diskontkredit durch die AGB der Finanzunternehmen konkretisiert und ebenso geregelt.

Bei dem Diskontkredit handelt es sich um das Gegenstück von dem Akzeptkredit. Erst in den vergangenen Jahren konnte sich dieses Angebot bei den Banken durchsetzen und wurde als modernes Darlehen etabliert. Für die Kunden handelt es sich bei dem Diskontkredit bis heute um ein neues Kreditangebot, das in erster Linie zahlreichen Fragen aufwirft. Da es sich bei dem Diskontkredit um einen Wechselkredit handelt, wird er in Deutschland nach besonderen Regelungen abgesichert. Zudem haben die Finanzunternehmen die Möglichkeit, dieses Darlehen zu individualisieren und somit auch die Grundlagen an die eigentlichen Geschäftsinteressen anzupassen. Diese Anpassungen werden durch die ABG geregelt.