Europäische Börsenaufsicht (ESMA)

Die Europäische Börsenaufsicht (European Securities and Markets Authority - ESMA) in Paris ist eine EU-Aufsichtsbehörde mit weitgehenden europäischen Richtlinienkompetenzen (siehe auch Artikel EPA und EIOPA). Aufkommende ökonomische Krisenszenarien, die in Vergangenheit unter anderem von den Börsen- und Immobilienmärkten ausgingen, sollen zukünftig gezielt analysiert und bekämpft werden. Im Fokus der ESMA stehen vor allem der Derivate-Handel und die Rating-Agenturen. Vor allem der außerbörsliche Derivate-Handel in Wildwest-Manier soll eingeschränkt werden. Generell möchte man mehr Transparenz in diesem Finanzhandelssektor schaffen. Zukünftig soll es ein zentrales Transaktionsregister für den außerbörslichen Derivate-Handel geben. Ungedeckte Leerverkäufe und Kredit-Ausfallversicherungen, die in Deutschland vorübergehend von der BaFin verboten wurden, sollen in Europa bisher nicht einheitlich verboten werden. Neue EU-Auflagen für hochspekulative Geschäfte werden zukünftig durch die Europäische Wertpapieraufsicht zentral erarbeitet. Die Schaffung von Transparenz bei Börsengeschäften wie dem Derivate-Handel hat absolute Priorität in der neuen EU-Börsenaufsicht in Paris. Meldungen von OTC-Derivaten-Geschäfte zu einem zentralen Transaktionshandelsregister sind auch in den neuen US-Rechtvorschriften ein zentrales Thema. Ab 2012 sollen unter anderem alle standardisierten OTC-Derivate-Geschäfte an den Börsen und im elektronischen Handel über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt werden. Die European Securities and Markets Authority als zentrale EU-Börsenaufsicht wird mit übergeordneten Kompetenzen in Europa ausgestattet und ist damit die höhere Aufsichtsinstanz der nationalen Aufsichtsbehörden. In Deutschland fällt die Börsenaufsicht unter die Länderhoheit. In der Regel sind Abteilungen der Landesfinanz- und Wirtschaftsministerien zuständig, zum Beispiel übt die Hessische Börsenaufsicht, eine Abteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, die Aufsicht über die Frankfurter Börse aus. Wie bei allen anderen neuen EU-Finanzmarktaufsichtsbehörden wird die ESMA neue europäische Richtlinien und verbindliche Verordnungen erlassen und die Durchsetzung auf nationaler Ebene kontrollieren. Die Aufsicht der Rating-Agenturen geht in Zukunft von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf die ESMA in Paris über. Die Kosten der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde für Gebühren, wie die Registrierung, werden den Rating-Agenturen in Rechnung gestellt. Bei Rechtsverstößen der Rating-Agenturen kann zentral die ESMA über Bußgelder entscheiden.

Zukünftig soll die ESMA die zentrale Aufsichtsbehörde in Europa werden und im Konfliktfall mit den 27 nationalen Börsenaufsichtsbehörden in der EU als Mediator-Instanz tätig werden. Zu den Aufgaben der ESMA und denn anderen neuen Aufsichtsbehörden in London und Frankfurt gehören unter anderem: die Gestaltung von harmonisierten Richtlinien und Verordnungen zur Regulierung und Überwachung der Finanzmärkte, der bessere Schutz für Anleger und Versicherungsnehmer, der Schutz der Stabilität der Finanzmärkte oder der Ausbau der Koordinationsstrukturen in Europa. Vor allem möchte man mit den neuen Aufsichtsbehörden grenzüberschreitende Finanz- und Versicherungsunternehmen und ihre Geschäfte besser kontrollieren, dies betrifft die ESMA bei agieren Börsenunternehmen und Finanzdienstleistern. Die Macro-Aufsicht über das europäische Finanzsystem hat der Europäische Ausschuss für Systemrisiken innerhalb der Europäischen Zentralbank (EZB). Behörden wie die ESMA haben die Aufsicht über die Micro-Finanzsysteme, wie dem europäischen Börsenhandel.

Die neuen Aufsichtsbehörden, wie die Europäische Börsenaufsicht, haben weitreichende Kompetenzen, die auch zwangsvollziehbare Maßnahmen gegen nationale Aufsichtsbehörden beinhalten. Unter anderem können Behörden wie die ESMA besondere Maßnahmen im Krisenfall ergreifen, die von den nationalen Aufsichtsbehörden umgesetzt werden müssen. In ersten Schritten müssen die Aufsichtsbehörden der EU neue einheitliche Rechtsanwendungen sicherstellen. Die Mediation zwischen europäischen und nationalen Interessen in den Finanzaufsichtsbehörden spielt eine wichtige Rolle. Gerade auch Großbritannien und Deutschland hatten in der jüngeren Vergangenheit gegen eine umfassende Zentralisierung der EU-Finanzmarktaufsicht bedenken, unter anderem auch deshalb, da die personelle Ausstattung der EU-Aufsichtsbehörden nicht als ausreichend empfunden wurde. Die Einhaltung eines verbindlichen Gemeinschaftsrechts in der Finanzmarktaufsicht wird zwangsläufig zu Diskussionen zwischen europäischen und nationalen Kompetenzträgern führen, so die Meinung von Kritikern. Die neuen EU-Aufsichtsbehörden in London, Frankfurt und Paris sollen alle über eine Organisationsstruktur mit Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, einem Vorsitzenden und einem Exekutivdirektor verfügen. Das zentrale Beschlussorgan ist das jeweilige Aufsichtsorgan. Es ernennt unter anderem den Vorsitzenden und Exekutivdirektor, gibt Stellungnahmen und Ratschläge an die EU-Kommission ab und genehmigt den Haushaltsentwurf der Aufsichtsbehörde.

Das Aufsichtsorgan in den neuen EU-Aufsichtsbehörden besteht unter anderem aus einem nicht-stimmberechtigen Vorsitzenden, den Leitern der nationalen Aufsichtsbehörden und nicht-stimmberechtigten Mitgliedern der EZB, der ESRB und anderen Mitgliedern der neuen Behörden, wie zum Beispiel der EU-Bankenaufsichtsbehörde EBA. Die nationalen Aufsichtsbehörden, zum Beispiel in der Börsenaufsicht, sollen die „laufende Aufsicht“ weiter ausüben. Sie werden unter anderem immer mehr von technischen Standards der ESMA abhängig werden. Im Sinn der Entwürfe der EU-Kommission soll zwischen den EU-Behörden und den nationalen Finanzmarktaufsichtsbehörden eine Kooperationspflicht bestehen, das sogenannte Shall co-operate.

Häufige Fragen zum Themenkomplex Europäische Börsenaufsicht, ESMA:

Was ist die Europäische Aufsichtsbehörde ESMA?

Wo sitzt die neue Europäische Börsenaufsicht ESMA?

Welche Aufgaben hat die Europäische Börsenaufsicht?

Welche Mitglieder haben die europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden?

Welche Organe gibt es in den neuen EU-Aufsichtsbehörden?

Welche Rechte haben die nationalen Börsenaufsichten?

Wer über die Börsenaufsicht in Deutschland aus?