Europäische Bankenaufsicht (EBA)

Nach der Immobilen- und Finanzkrise hat eine hochrangige EU-Kommission zahlreiche Vorschläge zu einem verbesserten Europäischen Finanzaufsichtssystem (ESFS) unterbreitet. Das EU-Parlament hat im September 2010 den Weg frei gemacht für zahlreiche neue Behörden wie die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA - European Banking Authority. Die Bankenaufsichtsbehörde soll ab 2011 ihre Arbeit aufnehmen und in London sitzen, dem wichtigsten europäischen Handelsplatz. Die neue Bankenaufsicht geht aus dem Committee of European Banking Supervisors (CEBS) hervor. Die CEBS in London führt seit 2009 den Banken-Stresstest in Europa durch und wird als offizielle Behörde der EU-Bankenaufsicht aufgewertet und mit zahlreichen Kompetenzen ausgestattet. Wie viel Macht die neue europäische Bankenaufsicht haben wird, wird derzeit diskutiert. Vor allem nationale Bankenaufsichtsbehörden sehen sich mit einem Machtverlust durch die EU-Pläne konfrontiert. Umstritten ist bisher, in welcher Form die Bankenaufsicht in London nicht nur Empfehlungen gegen über den EU-Organen aussprechen, sondern auch Vorschriften erlassen kann. Deutsche Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben weit mehr personelle Ressourcen als die neue EBA. Nicht einmal hundert Mitarbeiter soll die Behörde bis 2014 haben. Die Zusammensetzung der EBA gliedert sich in einem Vorsitzenden, einem Aufsichtsorgan, einem Verwaltungsrat und einem Exekutivdirektor. Es soll auch ein Beschwerdeausschuss geschaffen werden. Mitglieder der Europäischen Bankenaufsicht bzw. des Aufsichtsorgans sollen u.a. die Leiter der maßgebenden nationalen Aufsichtsbehörden werden. Auch Vertreter der Europäischen Zentralbank oder neuer gemeinsamer Aufsichtsbehörden sollen in der Europäischen Bankenaufsicht vertreten sein.

Das Aufsichtsorgan ist das zentrale Element bei der Festsetzung der Vorschriften und Richtlinien. Der Geltungsbereich der EBA ist sehr umfänglich definiert und umfasst viele EU-Finanzdienstleistungsrichtlinien. Zu den Aufgaben der Europäischen Bankenaufsicht gehören unter anderem: verbindliche technische Standards zu entwickeln, eine Aufsichtsharmonisierung durchzusetzen, Meinungsdifferenzen zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden zu befrieden und die Überwachung der eingeführten Richtlinien und Vorschriften zu gewährleisten. Zur Wahrung der Finanzmarktstabilität soll die Bankenaufsicht in London mit bestimmten Befugnissen ausgestattet werden. Im Kern soll die Europäische Bankenaufsicht engere Kooperationsstrukturen zwischen den europäischen Aufsichtsbehörden schaffen. Kritisch sehen viele die schwierige Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden und die fehlende Schlagkräftigkeit der Behörde.

Häufige Fragen zum Themenkomplex Europäische Bankenaufsicht:

Was ist die Europäische Bankenaufsicht EBA?

Welche Befugnisse hat die Europäische Bankenaufsicht?

Wo sitzt die Europäische Bankenaufsicht?

Welche Aufgaben hat die Europäische Bankenaufsicht?

Wie ist die Europäische Bankenaufsicht organisiert?

Wer sitzt in der Europäischen Bankenaufsicht?

Welche Kritik gibt es bzgl. der EBA