Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

In Deutschland untergliedert sich das Bankenwesen in öffentlich-rechtliche, genossenschaftliche und private Banken. Genossenschaftliche Banken wie die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben eine lange Geschichte in Deutschland, die Mitte des 19. Jahrhunderts begann und auf Solidarität aufbaute. Der Spitzenverband der genossenschaftlichen Kreditinstitute ist der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken mit Hauptsitz in Berlin. Hier sind unter anderem die Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, genossenschaftliche Zentralbanken und die Unternehmen des FinanzVerbundes organisiert. Der FinanzVerbund als Mitglied des Spitzenverbandes besteht aus Volksbanken und Raffeisenbanken, zwei Zentralbanken, Sonderinstitutionen und Verbundunternehmen. Rund 170.000 Mitarbeiter arbeiten in dem Verbund der genossenschaftlichen Banken. Jede eigene genossenschaftliche Bank handelt unternehmerisch selbstständig am Standort. Traditionell haben die genossenschaftlichen Banken ein großes Netzwerk an Filialen, vor allem auch im ländlichen Bereich. Die Kreditfinanzierung des Mittelstandes ist ein wichtiges Geschäftsfeld der genossenschaftlichen Kreditinstitute. Die Bilanzsumme der genossenschaftlichen Banken betrug im Jahr 2009 1.017 Milliarden Euro, wovon auf die Primärbanken (Regionalbanken) der meiste Umsatz entfiel. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken hat zahlreiche Aufgaben, unter anderem unterstützt er seine Mitglieder in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Er koordiniert auch eine Gesamtstrategie für die genossenschaftlichen Banken. Im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ist die Sicherungseinrichtung der Banken angesiedelt. Das Sicherungssystem der genossenschaftlichen Banken ist eines der ältesten Bankensicherungssysteme und gewährleistet für die Mitglieder eine 100-prozentige und ohne eine betragliche Begrenzung abgesicherte Einlage.

Der Verband bietet für Kunden zahlreiche Informationen zum Thema Einlagensicherung, was seit den 1930er Jahren funktioniert. Nach eigenen Angaben musste bisher noch nie ein Kunde des genossenschaftlichen Verbundes einen Verlust seiner Einlagen beklagen. Auskünfte über die Sicherungseinrichtungen bekommen Kunden über den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken oder bei ihrer Bank. Der Sicherungsumfang umfasst stets hundert Prozent ohne Begrenzung für Einlagen wie Spareinlagen oder Sparbriefe. Die Sicherungseinrichtung ist Bestandteil der Satzung und stellt eine verwaltete Selbsthilfeeinrichtung des Finanzverbundes dar. Jährlich wird ein Geschäftsbericht zu den finanziellen Aspekten der Einlagensicherung vom Bundesverband erstellt. Rechtlich ist die Einlagensicherung als institutssicherende Einrichtung anerkannt. Die rechtlichen Grundlagen legt hier das deutsche Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) von 1998. Hier sind wichtige rechtliche Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Sicherungspflicht der Institute, der Entschädigungsanspruch oder der Umfang der Entschädigung festgelegt.

Nach Paragraf 12 des Einlagensicherungsgesetzes sind die Sicherungseinrichtungen des Verbundes rechtlich anerkannt. In §12 Abs. 1 heißt es hierzu.“ Institute im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1, die den Sicherungseinrichtungen der regionalen Sparkassen- und Giroverbände oder der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken angeschlossen sind, sind keiner Entschädigungseinrichtung zugeordnet, solange diese Sicherungseinrichtungen auf Grund ihrer Satzungen die angeschlossenen Institute selbst schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gewährleisten, und über die dazu erforderlichen Mittel verfügen (institutssichernde Einrichtungen).“ Der Verband bietet für Verbraucher zahlreiche Informationen an, anderem zum Schlichtungsverfahren bei Problemen zwischen Kunde und Bank in Form von Ombudsmannverfahren. Dieses Schlichtungsverfahren gilt für alle genossenschaftlichen Banken und ist als Verfahrensverordnung durch das Bundesjustizministerium anerkannt. Die Beschwerde muss man schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken in Berlin einreichen. Kundeninformationen oder die Verfahrungsordnung findet man zum Download auf den Seiten des Verbandes.

Wer ist die Interessenvertretung der genossenschaftlichen Banken?

Wie viel Banken sind im Bundesverband deutscher Banken organisiert?

Wie sehen die Einlagensicherungen bei genossenschaftlichen Banken aus?

Welche Einlagen sind durch Einlagensicherungen gedeckt?

Wie kann man Schlichtungsverfahren bei genossenschaftlichen Banken durchführen?