Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge auf Grundlage des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) ist generell für alle Arbeitnehmer interessant, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Seit dem Jahr 2002 hat der Arbeitnehmer das Recht auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Hier muss der Arbeitgeber dem Wunsch des Arbeitnehmers nachkommen, einen vereinbarten Teil des Lohns oder Gehalts in die Altersvorsorge anzulegen. Es gibt fünf verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge, die verschiedene Optionen bei der staatlichen Förderung reflektieren. Arbeitnehmer sollten sich mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat über die verschiedenen Optionen unterhalten, die sehr komplexe Wirkungsweisen haben. Die betriebliche Altersvorsorge bietet generell eine Reihe von Vorteilen. Bei Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen kann eine lebenslange Rente vereinbart werden. Hier besteht auch die Option einen Teilbetrag oder den ganzen Betrag bei Rentenbeginn zur Auszahlung kommen zu lassen. Bei diesen Formen (Durchführungswege) bekommt man eine staatliche Förderung, sofern hiermit eine lebenslange Rente verbunden ist. Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für die betriebliche Altersvorsorge, um zum Beispiel berufliche Risiken abzusichern oder auch weil die betriebliche Altersvorsorge günstiger ist als private Vorsorgemodelle. Bei den Durchführungswegen Pensionsfond, Pensionskasse und Direktversicherung kann die betriebliche Altersvorsorge vom Bruttolohn finanziert werden, eventuell zusammen mit dem Arbeitgeber. Neben den drei genannten Formen gibt es noch die zwei Durchführungswege der Direktzusage des Arbeitgebers bzw. der Unterstützungskasse. In der Ansparphase entfallen auf diese Formen keine Steuern.

Die betriebliche Altersvorsorge kann man mit einer Riester-Förderung kombinieren. In großen Unternehmen gibt es oft noch die klassische Betriebsrente, die aber eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers ist. Für neue Arbeitnehmer steht heute oft nur die Möglichkeit zur Verfügung, sich über Riester-Rente und Co. für das Alter abzusichern, da viele Unternehmen auf Grund des Kostendrucks auf freiwillige Zusatzleistungen verzichten. Für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gibt es zur Altersvorsorge besondere Zusatzversorgungen. Informationen über Themen wie die Entgeltumwandlung bietet die größte Zusatzversorgungskasse für Betriebsrenten im öffentlichen Dienst, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Informationen für Arbeitnehmer über die betriebliche Altersvorsorge bietet u.a. die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.

Häufige Fragen zum Themenkomplex Betriebliche Altersvorsorge:

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Was ist eine Entgeltumwandlung?

Gibt es auch Entgeltumwandlung im Öffentlichen Dienst?

Wo bekommt man Informationen über die betriebliche Altersvorsorge?