Brandversicherung

Bei der Brandversicherung handelt es sich um eine individuelle und ebenso freiwillige Versicherung, die in Deutschland von mehreren Versicherungsunternehmen angeboten. Bekannt ist dieser Schutz auch unter dem Namen Feuerversicherung. Eine Brandversicherung kann durch zusätzliche Leistungen hinsichtlich der Deckung durch den Versicherer erweitert werden.

Die Brandversicherung soll den Versicherungsnehmer vor Schäden schützen, die durch ein Feuer entstanden sind. Die Leistungen und Deckung der Versicherer beziehen sich hierbei ausschließlich auf die Schäden, die in den Versicherungsbedingungen festgehalten wurden. Der Umfang der Brandversicherung kann durch zusätzliche Leistungen und Anpassungen durch den Versicherungsnehmer nach Absprache mit dem Versicherer erweitert werden. Neben einer Betriebsunterbrechung sind durch die Brandversicherung auch Immobilien und Mobilien abgesichert. Die Deckung erfolgt jedoch ausschließlich bei Schäden, die durch einen Brand entstanden sind. Von dem Versicherer werden Feuer durch Blitzschlag und technische Ursachen abgedeckt. Zudem übernehmen die Versicherer im Rahmen der Brandversicherung die Schäden, die durch eine Brandstiftung entstanden sind. Allerdings wird der Brandstifter von Versicherungsunternehmen in Regress genommen. Handelt es sich bei dem Brandstifter um den Versicherungsnehmer, übernimmt der Versicherer keinerlei Deckung der entstandenen Schäden. Somit ist die Versicherung in einem solchen Fall leistungsfrei.

Bis zum 1. Juli des Jahres 1994 handelte es sich bei der Brandversicherung in einzelnen Regionen Deutschlands um Monopolversicherungen, die zudem staatlichen Regelungen und Überprüfungen zugrunde lagen. Bei diesen Monopolversicherungen waren nicht nur Schäden durch Brände abgesichert, sondern auch weitere Elementarschäden wurden in die Verträge einbezogen. Hierbei handelte es sich unter anderem um Schäden, die durch Erdbeben oder auch Hochwasser entstanden sind. Mittlerweile kann der Versicherungsnehmer der Brandversicherung den Versicherer selbst bestimmen und kann somit zwischen verschiedenen Unternehmen wählen. Eine Brandversicherung kann heute zudem mit anderen freiwilligen Versicherungen kombiniert werden. Unter anderem handelt es sich hierbei um die Gebäudeversicherung. Ebenso ist eine Erweiterung der Brandversicherung nach Absprache mit dem Versicherer möglich. Die Brandversicherung unterliegt neben den deutschen Gesetzen in erster Linie den allgemeinen Vertragsbedingungen der Versicherer. Unterschiede zwischen einzelnen Vertragsgestaltungen lassen sich zum einen bei den Versicherern und zum anderen zwischen den Ländern erkennen. Sowohl in Deutschland, als auch in Österreich ist die Erhebung einer Feuerschutzsteuer vorhanden. Diese orientiert sich prozentual an der vereinbarten Versicherungsprämie. Die Versicherungsprämie richtet sich hinsichtlich ihrer Höhe in erster Linie an den Leistungen der Brandversicherung aus. Eine ebenso wichtige Rolle spielt der Wert der Versicherungsgegenstände. Eine Anpassung der Deckungssumme ist bei bereits bestehenden Verträgen möglich.

In Deutschland handelt es sich bei der Brandversicherung zudem um eine der ältesten Versicherungen überhaupt. So wurde sie erstmals 1676 durch den Hamburger Rat erwähnt. In dem Jahr kam es in Hamburg zur Gründung einer Feuerkasse. Bei der ältesten Brandversicherung handelt es sich um die Tiegenhöfer Brandordnung aus dem Jahr 1623. Zu den Grundgedanken der ersten Brandversicherung gehörte die gegenseitige Hilfe in einem Notfall. Die Leistungen der Brandversicherung beziehen sich ausschließlich auf die Gebäude und Gegenstände, die in dem Vertrag genannt sind. Möchte man die Brandversicherung auch auf Nebengebäude und Garagen ausdehnen, muss dies in dem Vertrag entsprechend definiert sein. Die individuelle Deckung der Brandversicherung ist von zahlreichen Faktoren, wie zum Beispiel dem Wert des individuellen Besitzes abhängig.