Versicherungsvermittlung

Was sind Versicherungsvermittler?

Bei der Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung gibt es verschiedene Vorschriften, die unter anderem durch die EU in nationales Recht umgesetzt wurden. Versicherungsvermittler sind spezielle Handelsvertreter, die in der Regel mit einer und mehreren Versicherungsunternehmen zusammenarbeiten. Es gibt verschieden Gesetze und Richtlinien in Bezug auf die Versicherungsvermittlung. Durch die EU-Vermittlerrichtlinie 2007 wurden neue Vorschriften im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der Gewerbeordnung eingefügt. Nach Paragraf 34d der Gewerbeordnung ist die Versicherungsvermittlung erlaubnispflichtig. Die zuständige IHK ist hier zuständig bei der Zulassung, sofern der Versicherungsvermittler bestimmte Voraussetzungen mitbringt. Regelungen zur Sachkunde finden sich im der deutschen Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung) wieder. In der Versicherungsvermittlungsverordnung aus dem Jahr 2007 finden sich unter anderem Abschnitte zur Sachkundeprüfung, dem Vermittlerregister, den Anforderungen zur Haftpflicht und den Informationspflichten. Bestimmte persönliche und finanzielle Qualitäten muss ein Versicherungsvermittler ebenfalls bei der IHK vorweisen. Beim Erstgespräch mit dem Versicherungsnehmer muss der Versicherungsvermittler bestimmte Informationen kommunizieren, zum Beispiel die Geschäftsanschrift, den Vermittlerstatus oder die Vermittlerregisternummer. Wichtig ist vor allem in der Beratung, dass die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden in den Mittelpunkt gestellt werden und zum Beispiel auch die Versicherungsprämie ein Beratungskriterium ist.

Was ist ein Versicherungsmakler und ein Versicherungsberater?

Neben dem Versicherungsvermittler gibt es Versicherungsmakler und Versicherungsberater. Versicherungsmakler unterliegen dem Handelsrecht und handeln in den Interessenlagen der Kunden, ohne das sie an einen bestimmten Versicherer gebunden sind. Die Unabhängigkeit ist ein wichtiges Kriterium bei der Dienstleistung. Neben dem Preis-Leistungs-Verhältnis spielen bei der Produktauswahl auch die Sicherheit für den Kunden oder die Services bei der Schadensabwicklung eine wichtige Rolle. Versicherungsmakler kann man auch als Versicherungs-Broker sehen, die mit dem Kunden einen Beratungs- und Vermittlungsvertrag abschließen. Auch hier gilt eine Dokumentationspflicht bei der Beratung durch das Versicherungsvertragsgesetz. Der Maklervertrag regelt die Rechte und Pflichten, ebenso wie das Versicherungsvertragsgesetz, das Ende 2007 in Kraft trat. Der Versicherungsmakler muss eine ausreichende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung haben, die schuldhafte Verletzungen bei Versicherungsgeschäften abdeckt. Bei den Rechten und Pflichten unterscheiden sich einige Dinge in Bezug auf den Berufsstand des Versicherungsvermittlers und dem des Versicherungsmaklers. Wie die Versicherungsvermittler sind auch die Versicherungsmakler bei der zuständigen IHK registriert. Größte Interessenvertretung der Versicherungsmakler ist der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) in Hamburg, der unter anderem auf seiner Homepage die Leistungen der Versicherungsmakler und die Vergütungsrichtlinien beschreibt. Den Berufsstand des Versicherungsberaters umschreibt formal eine Rechtsberatung. Informationen zu den Versicherungsberatern finden sich im Artikel Versicherungsberater ausführlich wieder. Selbstständige Versicherungskaufleute sind im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) organisiert. Im BVK sind rund 10.000 Versicherungskaufleute und Bausparkaufleute Mitglied. Alle Verbände bieten Mitgliederverzeichnisse oder Mitgliedersuchen an.