Versicherungsgesellschaften

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es im Versicherungsgeschäft?

Im internationalen Versicherungsgeschäft gibt es sehr unterschiedliche formale Vorschriften, die in Hoheit der Staaten fallen. Durch die Finanzkrise 2008 wurden neue europäische Aufsichtsbehörden geschaffen, die im Kern verhindern sollen, dass es im Finanzmarkt einen neuen Crash gibt. Die neue europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen, die 2011 ihren Dienst aufnahm, ist die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EUIOPA) in Frankfurt/Main, zu deutsch: die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Der Tätigkeitsbereich der Aufsichtsbehörde umfasst auch die Kontrolle der Rückversicherer. In Deutschland ist die höchste Aufsichtsbehörde im Versicherungswesen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland zulassen muss. Hat ein Versicher in der EU durch die zuständige Zulassungsstelle eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erhalten, so gilt diese Erlaubnis auch in allen anderen EU/EWR-Staaten. Man spricht hier vom sogenannten Single-License-Prinzip. In Deutschland muss ein Unternehmen, das im Versicherungsgeschäft tätig werden will, bestimmte Voraussetzungen gegenüber der BaFin erfüllen. Die BaFin kommuniziert auf ihrer Homepage unter anderem die zugelassenen Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds nach Sparten oder auch jährliche Beschwerdestatistiken. Auch für Verbraucher bietet die BaFIn zahlreiche Informationen und Services. In Deutschland regelt die staatliche Kontrolle des Versicherungswesens das Versicherungsaufsichtsgesetz. Hier findet man auch Regelungen zu Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder den Geschäftsbetreib ausländischer Niederlassungen sowie Regelungen zu Beteiligungen. Das zentrale Regelwerk für Versicherer wie Versicherungsnehmer ist in Deutschland das Gesetz über den Versicherungsvertrag, kurz Versicherungsvertragsgesetz, das zum Jahr 2008 neu gefasst wurde. Hier sind unter anderem die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Beratung und die Dokumentation geregelt. Durch die Neufassung des Gesetzes sind vor allem die Verbraucherrechte gestärkt worden. Bezüglich der Beratung des Versicherungsnehmers heißt es unter anderem im Paragraf 6, Absatz 1 – Beratung des Versicherungsnehmers: „Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. Er hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags zu dokumentieren.“

Wie sieht der Markt der Erstversicherer in Deutschland aus?

In Deutschland gibt es bestimmte zulässige Rechtsformen, in denen Versicherungsunternehmen tätig werden können, zum Beispiel die Rechtsform der Aktiengesellschaft. Bestimmte Versicherungsbranchen unterliegen der sogenannten Spartentrennung, dies betrifft zum Beispiel die Kranken- und Lebensversicherer. Spartentrennung heißt einfach, dass zum Beispiel Lebensversicher nur im Bereich der Lebensversicherungen tätig sein können. Natürlich kann ein Versicherer viele Versicherungsbranchen abdecken, allerdings nur in Bezug auf die Spartentrennung in unabhängigen Gesellschaften. Regelungen zur Versagung, Aussetzung und Beschränkung der Erlaubnis finden sich in Paragraf 8 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wieder. In Deutschland ist die größte Interessenvertretung des Versicherungswesens der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Nach Aussagen der Interessenvertretung, die rund 95 Prozent des Marktes repräsentiert, arbeiten über ein halbe Million Menschen im deutschen Versicherungswesen. Die Zahl der Versicherungsverträge beläuft sich auf rund 450 Millionen. In Deutschland sind die meisten Versicherungen in den Sparten Schaden und Unfall, Pensionskassen und Lebensversicherungen tätig. In 2008 waren über 600 Versicherungsunternehmen unter Aufsicht der BaFin. Zu den größten Versicherungsunternehmen nach den Beitragszahlen gehören die Allianz, die Müncher Rück und die Versicherungsgruppe Talanx in Hannover. Im Trend liegen seit ein paar Jahren die Rückversicherer, die in den Erstversicherungsmarkt drängen. Zur Munich RE gehören zum Beispiel Erstversicherer wie die ERGO-Gruppe, die DKV (Gesundheit) oder DAS (Rechtsschutz).

Welche Verbraucherschutzeinrichtungen gibt es?

In Deutschland gibt es verschiedene Einrichtungen, die für Versicherungsnehmer interessant sind. Die höchste Aufsichtsbehörde BaFin bietet unter anderem für Verbraucher Services an. Die BaFin ist allerdings keine Schiedsstelle, diese Aufgabe unterliegt in letzter Konsequenz den Gerichten. Die BaFin kann auch keine Rechtsberatung durchführen oder Gutachten erstellen. Grundsätzlich aber kann jeder Versicherungsnehmer sich schriftlich begründet bei der BaFin beschweren. Eine andere Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme mit dem Ombudsmann der Versicherer. Links zum Thema Verbraucherschutz bietet unter anderem der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft an. Hier findet man zum Beispiel den Ombudsmann für Versicherungen. Auf der Homepage des Ombudsmannes für Versicherungen findet man unter anderem wichtige Informationen über das Beschwerdeverfahren. Deutschlands größte unabhängige Verbraucherschutzorganisation für private Versicherungsfragen ist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein) mit mehr als 50.000 Mitgliedern