Versicherung Schönheitsoperation

Gibt es spezielle Versicherungen für Schönheitsoperationen?

Schönheitsoperationen werden in der Regel weder von den gesetzlichen Krankenkassen noch von den privaten Krankenkassen bezahlt. Erbrachte Leistungen bei Schönheitsoperationen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung gestellt. Einen bestimmten zugesicherten Erfolg kann man durch die Regelungen beim Dienstleistungsvertrag nicht erwarten. Der Normalfall ist die sofortige Begleichung der Rechnung für die private Dienstleistung nach der ärztlichen Gebührenverordnung und die Einreichung bei der Krankenkasse. In bestimmten Fällen, die medizinisch begründet sind, kann eine Schönheitsoperation bei den Krankenkassen mit Zuschüssen versehen werden. Hier entscheidet der Einzelfall. Die Kostenübernahme von Schönheitsoperationen bei Unfallversicherungen ist in der Regel ausgeschlossen. Es gibt allerdings Versicherer die im Rahmen der Unfallversicherung medizinisch notwendige ästhetische Eingriffe versichern. Für Sportler, die riskante Sportarten ausüben, ist eventuell eine Freizeitversicherung sinnvoll, die individuell vereinbart auch Schönheitsoperationen nach Sportunfällen abdecken kann. Freizeitversicherungen sollten immer auf die Leistungen bei Invalidität überprüft werden. Sofern eine Unfall- oder Freizeitversicherung nicht für die Schönheitsoperation aufkommt, kann man heute Spezialversicherungen abschließen. Eventuell kann eine spezielle Künstlerversicherung ästhetische Eingriffe bezahlen, dies sind allerdings sehr individualisierte Spezialversicherungen.

Welche Optionen hat man bei Komplikationen bei Schönheits-OPs?

Durch die permanente Zunahme von Schönheitsoperationen in Deutschland sind auch die großen Versicherer auf den Markt aufmerksam geworden. Es gibt heute Spezialversicherungen gegen Komplikationen bei Schönheitsoperationen. Diese Versicherungen gegen Komplikationen beziehen sich auf alle Schönheitsoperationen, egal aus welchen Grund der Versicherungsnehmer die ästhetischen Eingriffe wünscht. Der Versicherungsbetrag und die Deckungssumme bei Versicherungen gegen Komplikationen bei Schönheits-OPs sind abhängig vom geplanten Eingriff. Man kann zum Beispiel die Versicherungen mit einer Deckungssumme von 250.000 Euro abschließen. Die Nachbehandlungskosten kann man zum Beispiel auch zur Hälfte versichern. Versicherungen gegen Schönheits-OP-Komplikationen sind private Zusatzversicherungen, die eventuell Leistungen der Krankenkassen ergänzen oder komplett absichern. Natürlich gehört ein professionelles Beratung beim Arzt mit Informationen über die Operationsrisiken zum medizinischen Standard. Bei Versicherungen gegen Komplikationen bei ästhetischen Eingriffen sollte man die Versicherungsausschlüsse bei Eingriffen im Ausland analysieren. Wer Schönheitsoperationen finanzieren möchte, der kann dies heute unkompliziert über Gesundheitskredite bei spezialisierten Konsumkreditvermittlern tun. Bei Gesundheitskrediten für Schönheitsoperationen sollte man immer mit dem Arzt die Kosten für die Nachbehandlung auch bei Komplikationsszenarien besprechen und eventuell das Kreditvolumen aufstocken. Kredite bekommt man von Spezialversicherern im Gesundheitsbereich nicht nur für Schönheitsoperationen, sondern auch für künstliche Befruchtungen oder Gebiss-Sanierungen. Vor allem auch ästhetische Operationen am Gebiss können mit Komplikationen verlaufen, die man finanziell absichern sollte.