Verbände und Institutionen

Wer kontrolliert den Versicherungsmarkt?

In Deutschland ist das zentrale Versicherungsgesetz das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (kurz Versicherungsaufsichtsgesetz / VAG). Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt unter anderem die Zulassung im Markt. Jedes Versicherungsunternehmen muss einen Geschäftsplan der Aufsichtsbehörde vorlegen, der unter anderem die Geschäftstätigkeit beschreibt. Für bestimmte Branchen gibt es eine sogenannte Spartentrennung. Krankenversicherer und Lebensversicherer dürfen nur in ihrer Versicherungssparte operieren. Spezielle Vorgaben zur Geschäftstätigkeit gibt es auch für Rechtsschutzversicherer. Die oberste Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleister und Versicherer ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn und Frankfurt a.M. Die Aufsichtsbehörde ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und ist dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt. Rund 620 Versicherungsunternehmen und 28 Pensionsfonds fallen unter die Aufsicht der BaFin. Die BaFin setzt unter anderem die Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht durch. Das Gesetz wurde 2008 durch die Finanzkrise eingeleitet und soll unter anderem die Eingriffsrechte in Krisensituationen verbessern. Für Erstversicherer gibt es heute ein Verbot versicherungsfremder Geschäfte. Die Versicherten sollen so besser vor zusätzlichen Finanzmarktrisiken geschützt werden. Die BaFIn veröffentlicht unter anderem Jahresberichte und zahlreiche Verbraucherinformationen zum Versicherungsmarkt. Die Aufsichtsbehörde ist auch Beschwerde- und Ansprechpartner für Verbraucher, zum Beispiel bei Themen der Altersvorsorge. Gerade mit den staatlich geförderten Riester- und Rürup-Rentenprodukten haben die Versicherungen lukrative Märkte erschlossen.

Welche Spitzenverbände in der Versicherungswirtschaft gibt es?

In Deutschland gibt es zwei drei Dachverbände der Versicherer. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ins Leben gerufen. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit Sitz in Berlin. Das Pendant der privaten Versicherungswirtschaft ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der Bundeshauptstadt. Hier sind rund 464 Mitgliedsunternehmen organisiert, was nach Verbandsangaben rund 450 Millionen Versicherungsverträge reflektiert. Mitglied des GDV ist auch der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband). Alle großen in- und ausländischen Versicherungsunternehmen in der privaten Versicherungswirtschaft sind im GDV Mitglied. Die Erstversicherer der Sparkassen sind im Verband öffentlicher Versicherer organisiert. Die öffentlichen Versicherer haben ein zehn prozentigen Anteil am deutschen Versicherungsmarkt. Der Verband stellt seinen Mitgliedern unter anderem Rückversicherer-Versicherungsschutz zur Verfügung. Die R+V Versicherungen der genossenschaftlichen Banken wie der Volksbanken sind im GDV organisiert.