Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die deutschlandweit von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Durch die Versicherung sollen Ansprüche von Dritten gedeckt werden, die an das versicherte Unternehmen gerichtet sind. Durch die vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung sind sowohl die Unternehmer, als auch deren Mitarbeiter abgesichert.

Die Betriebshaftpflichtversicherung konzentriert sich hinsichtlich der genauen Gestaltung vor allem an der betreffenden Branche und dem Arbeitsbereich der Unternehmen. Angegeben werden muss zudem die Zahl der Mitarbeiter, die in dem Unternehmen beschäftigt sind. Hinsichtlich der genauen Gestaltung kann die Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Privathaftpflichtversicherung verglichen werden. Allerdings sind in den meisten Fällen die Versicherungssummen höher. Durch einen solchen Versicherungsschutz werden alle Haftpflichtrisiken abgedeckt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist sowohl für Unternehmer, als auch für Gewerbetreibende und Freiberufler möglich. Deutschlandweit ist sie auch unter dem Kürzel BHV bekannt. In einzelnen Branchen handelt es sich bei der Betriebshaftpflichtversicherung um eine gesetzliche Pflicht, die im Rahmen der Deckungsvorsorge vorhanden sein muss.

Die Betriebshaftpflichtversicherung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Hierbei handelt es sich neben der klassischen Haftpflichtversicherung auch um Leistungen des Schadenersatzes. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt zudem die mögliche Abwehr von unbegründeten Forderungen Dritter. Hinsichtlich des Leistungsumfanges und der Prüfungen kann die Betriebshaftpflichtversicherung auch mit einer Rechtsschutzversicherung verglichen werden. Allerdings muss beachtet werden, dass sich die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung ausschließlich auf den Ersatz eines Schadens beziehen. Somit sind Erfüllungen von verschiedensten Verpflichtungen, die im Rahmen eines Vertrages entstanden sind, nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Ebenso handelt es sich bei Auskünften und Unterlassungen einzelner Handlungen nicht um Ziele, die unter den Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung fallen. Zudem werden mögliche Leistungen ausgehend von dem Versicherungsunternehmen nur an den Anspruchsteller und nicht den Versicherungsnehmer geleistet. Nur in Einzelfällen kann eine Auszahlung an den Versicherungsnehmer erfolgen. Diese unterliegt in Deutschland jedoch besonderen Gesetzgebungen.

Der Versicherungsschutz umfasst neben dem Unternehmer und führenden Angestellten auch alle weiteren Mitarbeiter eines Unternehmens. Ebenso inbegriffen bei der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Absicherung aller möglichen Haftungsrisiken der Mitarbeiter. In der Betriebshaftpflichtversicherung sind jedoch keinerlei Ansprüche abgesichert, die der Versicherungsnehmer an seine Mitarbeiter, also weitere Versicherte, stellt. Arbeitet ein Unternehmen mit Subunternehmern oder auch Freiberuflern, muss bei der Betriebshaftpflichtversicherung und deren Leistungsumfang jedoch mit Einschränkungen gerechnet werden. Diese sind jedoch zwischen den einzelnen Versicherern sehr verschieden und können zudem auch neu definiert werden. Ausgeschlossen ist zudem die persönliche Haftpflicht von Freiberuflern und Subunternehmen. Somit müssen diese eigenständig für ihren Versicherungsschutz und somit auch für die Betriebshaftpflichtversicherung sorgen. Zudem werden in der Betriebshaftpflichtversicherung nur Sachverhalte abgesichert, die in dieser auch definiert sind. Somit sollte bereits vor Vertragsabschluss auf die Definition der einzelnen Leistungen geachtet werden. Eine besondere Bedeutung genießt in einer solchen Versicherung die Haftpflichtversicherung. Entstehen in einem Unternehmen, zum Beispiel durch die Erweiterung von Leistungen, neue Risiken, werden diese vorerst durch eine Vorsorgeversicherung abgedeckt. Allerdings sollten auch diese in die Inhalte der Betriebshaftpflichtversicherung aufgenommen werden. Sind sich Unternehmer nicht sicher, welche Leistungen die eigene Betriebshaftpflichtversicherung umfasst, lohnt sich die Nachfrage bei dem Makler oder direkt bei dem Versicherungsunternehmen. Erweiterungen der Betriebshaftpflichtversicherung sind bei den meisten Versicherungsunternehmen ohne Probleme möglich.