Gewässerschaden-Haftpflicht

Was ist eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung und welche Tarife gibt es?

Die Gewässerschaden-Haftpflicht (auch Öltankversicherung genannt) ist für Hausbesitzer sinnvoll die Ölheizungen haben. Dies betrifft in Deutschland weit über sechs Millionen Immobilienbesitzer. Trotzdem ist die Versicherung gegen auslaufendes Heizöl weniger bekannt als zum Beispiel Versicherungen gegen Wasserschäden. Es gibt über hundert verschiedene Gewässerschaden-Haftpflichtversicherungen, die zum Beispiel oberirdische Öltanks zu günstigen Tarifen versichern. Teils gibt es schon Versicherungen unter 30 Euro p.a. für kleine oberirdische Tanks. Es gibt unterschiedliche Faktoren bei der Auswahl der richtigen Gewässerschaden-Haftpflicht. Die Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden liegt in der Regel bei rund 3-5 Millionen Euro, beziehungsweise 5-10 Millionen Euro. Manche Versicherungsangebote sind nur für bestimmte Berufsgruppen zugänglich und meistens mit identischen Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden versehen. Man muss die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherungen nach unter- und oberirdischen Anlagen unterscheiden. Desweiteren unterscheiden die Versicherungen in Tankgrößen, die in der Regel zwischen dreitausend und zehntausend Litern liegen. Große unterirdische Öltanks sind in der Versicherungssumme teurer als kleine Tanks, die oberirdisch eingebaut sind. Höhere Versicherungsbeiträge können unter anderem anfallen, wenn mehrere Wohnungen im Haus vermietet sind. Wie bei vielen Versicherungen üblich sinkt der Beitrag bei definierter Schadensfreiheit und steigt im Versicherungsfall.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es zur Haftung und Sanierung bei Verunreinigungen des Erdreichs und was versichert eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung?

Die rechtlichen Grundlagen, zum Beispiel beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, und die Haftung bei Gewässerverunreinigungen regeln in Deutschland das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, kurz Wasserhaushaltsgesetz, und das Bundesbodenschutzgesetz. Die Gefährdungshaftung ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetzes § 22 - Haftung für Änderung der Beschaffenheit des Wassers. Hier heißt es im ersten Absatz: „Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, daß die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Haben mehrere die Einwirkungen vorgenommen, so haften sie als Gesamtschuldner.“ Regelung zur Sanierung finden sich im § 4 Abs. 3 des Bundesbodenschutzgesetzes: „Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.

Die Öltankversicherung kann unter anderem Schäden durch undichte Tanks oder Verunreinigungen des Erdreichs beim Befüllen durch Tankfahrzeuge absichern. Sickert Öl in das Erdreich, aus welchen Gründen auch immer, kann es für den Eigentümer schnell teuer werden. In extremen Fällen kann ein Liter Heizöl hunderttausende Litern an Trinkwasser verunreinigen. Die Versicherungen sind also im Verhältnis zum Wirst Case günstig. Man findet im Internet zahlreiche Produktinformationen und Versicherungsvergleiche.