Campingversicherung

Was bieten Campingversicherungen und wer bietet sie an?

Campingversicherungen sind Spezialversicherungen, die es für bewegte und stehende Versicherungsgegenstände wie Caravans, Wohnwagen oder Mobilheime gibt. Große Spezialversicherer oder auch der ADAC bieten Campingversicherungen an. Campingversicherungen können individuell nach den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden gestaltet werden. Der ADAC bietet seine Campingversicherung für Stand- und Reisefahrzeuge zum Beispiel mit 5.000 Euro Deckungssumme für das mitgeführte bewegliche Inventar (zum Beispiel die Unterhaltungselektronik) an. Versichert sind hier Szenarien wie Brand, Sturm, Hagel, Explosion, Diebstahl oder mutwillige Zerstörung. Beim ADAC sind unter anderem auch die Solaranlagen bis 1.500 Euro bei Dauercamper und Reisecamping versichert. Zu den Highlights der Campingversicherungen gehört sicherlich der Umstand, dass man stationäre Mobilheime bis Zelte versichern kann. Meistens bezieht sich der Geltungsbereich auf die EU und assoziierenden Staaten wie der Schweiz oder Norwegen. Die Tarife können auf die Neuwert oder den Zeitwerte angesetzt sein. Der Zeitwert (tatsächlicher Wert) wird bei vielen Anbietern angesetzt, wenn das Alter mit dem Gebrauchszustand weit unter dem Neuwert liegt, was vor allem viele Wohnwagen betrifft. Unterschiede kann es auch geben in Bezug auf die Versicherungssummen beim Inventar. Hier gibt es verschiedene Versicherungsgruppen.

Welche Unterschiede gibt es bei den Campingversicherungen und was muss man beachten?

Neben den beschriebenen Unterschieden bei der Wertsetzung des Campingobjekts und dem Inventar, unterscheiden sich die Versicherungsprodukte natürlich durch die Prämien und eventuell durch die Selbstbeteiligungen. Eine Selbstbeteiligung kann zum Beispiel durch einen Unfall, Diebstahl oder unsachgemäße Handhabung im Versicherungsvertrag festgelegt sein. Einschränkungen beim Versicherungsschutz kann es zum Beispiel bei der Überführung von Wohnwagen geben, die man mit dem eigenen Pkws auf öffentlichen Straßen transportiert. Wie bei allen Versicherungen spielen neben den Geltungsbereichen und den Versicherungsleistungen auch die Leistungsausschlüsse eine zentrale Rolle. Vor allem auf unbeaufsichtigte Sachen im Versicherungsvertrag sollte man achten. In der Regel werden gestohlene oder verwüstete Sachen nur erstattet, wenn der Caravan oder Wohnwagen ausreichend verschlossen war, was eine vorsätzliche Sachbeschädigung darstellt. Meistens nicht versichert sind Objekte wie Bargeld, Urkunden, Dokumente oder Schmucksachen. Lebens- und Genussmittel sind in der Regel auch nicht Bestandteil einer Campingversicherung. Campingversicherungen sind nicht für Caravans und Wohnwagen gedacht, die zu ständigen Wohnzwecken dienen, zum Beispiel aus beruflichen Gründen. Zu beachten ist, dass für Reisen eine Kfz-Haftpflichtversicherung für den Wohnwagen abgeschlossen werden muss. Eine Kaskoversicherung ist hier sinnvoll. Auf den Seiten der Versicherungsanbieter findet man zahlreiche Informationen wie die Versicherungsbedingungen als Download.