staatliche Bauförderung

Menschen, die ein Bauvorhaben planen oder schon in Gang gesetzt haben, müssen oftmals nicht alles aus eigener Tasche bezahlen, sondern haben die Möglichkeit Bauförderungsprogramme in Anspruch zu nehmen.

Die Förderungen können durch hohe Steuervorteile, Bürgschaften, Fördergelder oder zinsgünstige Darlehen gewährt werden. Üblicherweise sind die Förderungen an bestimmte Einkommensgrenzen der Antragsteller gebunden. Bei der Einhaltung von energiesparenden Standards können auch Fördergelder erhalten werden. Die Nutzung der Zulagen sind äußerst Finanzierungskosten sparend. Vor allem für junge Familien sind die Zulagen eine erhebliche Erleichterung. Es ist auch möglich, die staatlichen Förderungen für Modernisierungsmaßnahmen zu beantragen. Etwa 80 Prozent aller in Deutschland lebenden Haushalte hat Anspruch auf die Unterstützung des Staates. Für Hauskäufer oder Hausbauer gibt es die Möglichkeit eine Förderung vom Bund zu erhalten. Beantragt werden die Förderungen bei den jeweils zuständigen Stellen. Die Zulage ist unabhängig von der Einkommensgröße und der Familiensituation. Durch die staatliche Förderung des Bundes können insgesamt 30 Prozent der Gesamtkosten finanziert werden. Die Höchstgrenze von 100.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit zinsgünstige Kredite in Anspruch zu nehmen. Zudem hat jedes Bundesland in Deutschland sein eigenes Förderprogramm. Die Zulagen und Voraussetzungen können in jedem Land sehr unterschiedlich sein. Um zu erfahren, welche Fördermittel den Bauherren zustehen, kann ein Baugeld Spezialist hinzugezogen werden. Dieser kennt alle möglicherweise zutreffenden Fördermittel und berät danach.

Der Bausparvertrag dient auch als staatliche Förderung. Hierbei werden die einbezahlten Bausparbeträge mit einer 8,8-prozentigen Wohnungsbauprämie belohnt. Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben alleinstehende Personen, bei denen das Einkommen im Jahr 25.600 Euro nicht übersteigt und Ehepaare mit einem Gesamteinkommen von 51.000 Euro. Bereits ab dem 16. Lebensjahr ist die Wohnungsbauprämie nutzbar. Es sind jedoch auch Bedingungen an die Wohnungsbauprämie gebunden. Die festgesetzte Einkommensgrenze darf nicht überstiegen werden und der Vertrag darf bis zum Vertragsende nicht gekündigt werden. Bei Kündigung des Bausparvertrages müssen alle bis dahin erhaltenen Fördergelder zurückgezahlt werden. Die KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die größte Förderbank, die eine Vielzahl von verschiedenen Förderprogrammen bietet. Die KfW Bank stellt ihre Zulagen bereits seit über zwölf Jahren zur Verfügung. Im Vordergrund stehen die Gebiete Sanierung und Modernisierung von Wohnungen und Häusern. Soll eine Solaranlage im Haus eingerichtet werden, kann der Käufer auch einen zinsgünstigen Kredit der KfW-Bank in Anspruch nehmen. Beantragt werden die Darlehen bei der jeweiligen Hausbank. Mit dem Fördermittel der Wohnraum Modernisierung werden einzelne Modernisierungsmaßnahmen finanziert, wie neue Fenster oder Badsanierung. Förderdarlehen können aber auch bei Landesbanken beantragt werden. In Ausnahmen kann sogar von beiden Banken profitiert werden.

Die vom Staat angebotenen Förderprogramme können nur dann genutzt werden, wenn die Baumaßnahmen von Fachunternehmen durchgeführt werden. Die Bewilligung einer staatlichen Förderung kann nach Beantragung jedoch sehr lange dauern. Deshalb ist ein rechtzeitiger Kontakt zu den Banken unbezahlbar. Da es sonst zu Verzögerungen im Bauprozess kommt.