Eigenheimförderung

Seit Anfang 2006 müssen Bauherren auf den Anspruch einer staatlichen Eigenheimzulage verzichten. Doch mit der Wohn-Riester-Rente gibt es seit zwei Jahren wieder eine Möglichkeit zur finanziellen Förderung. Um auch im Alter ein monatliches Einkommen in angemessener Höhe zu erhalten.

Wohn-Riester befasst sich mit der finanziellen Förderung beim Bau oder Kauf einer Immobilie. Im November 2008 trat die Riester Förderung in Kraft. Jeder der sein Eigenheim nach 2007 gebaut oder gekauft hat, hat die Möglichkeit für die Tilgung seines Darlehens die gleichen Zulagen wie für einen herkömmlichen Riester-Sparvertrag zu bekommen. Die Eigenheimrente kann jedoch nur mit Vorhandensein eines Riester Darlehens oder Riester Bausparvertrag genutzt werden. Die Grundzulage der Wohn-Riester entspricht 154 Euro. Die Wohn-Riester kann von allen Bürgern genutzt werden, die spezielle Bedingungen erfüllen. Zum Beispiel müssen die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Unmittelbar förderberechtigt sind zudem Beamte und Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug, Soldaten und Zivildienstleistende und Eltern und Empfänger von Amtsbezügen. Seit Neuestem können auch Rentner wegen Erwerbsverminderung oder Erwerbsunfähigkeit unmittelbar berechtigt sein. Für verheiratete bei denen nur einer förderberechtigt ist gilt ein Sonderrecht, solange die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Vor allem für junge Familien ist die Wohn-Riester eine Möglichkeit für die private Altersvorsorge. So erhält die Familie eine Kinderzulage von 185 Euro oder 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Durch die Beteiligung des Staates bei der Finanzierung können hohe Kosten und Zinszahlungen gespart werden. Doch bislang wird die Art der Eigenheimförderung von sehr wenigen Banken unterstützt. Die Wohn-Riester Förderung richtet sich nach den jährlich eingezahlten Raten in den Riester Vertrag. Werden vier Prozent seines Vorjahreseinkommens in das Riester-Konto eingezahlt, erhält der Riester-Kunde die volle Riester Förderung. Bei einem Sterbefall eines Riester-Kunden während der Ansparphase, also vor dem Rentenalter, ist der Erbe dazu gezwungen, das Guthaben des Förderkontos zu versteuern. Einzig die Ehegatten können durch die Übernahme der Eigentümer und des Riester-Vertrages der Besteuerung ausweichen. Verheiratete Paare sind dadurch deutlich im Vorteil gegenüber nicht verheirateten Lebensgemeinschaften.

Für die Riester-Rente fallen nachhaltige Steuern an. Das investierte Geld wird jährlich mit zwei Prozent verzinst und muss spätestens bis zum 68. Lebensjahr zurückgezahlt werden. Es gibt zwei gängige Methoden, zwischen denen gewählt werden kann. Zum einen kann das gesamte Vermögen des Förderkontos versteuert und bis zum 85. Lebensjahr vollständig abgezahlt werden oder es gibt die Möglichkeit zu einer Einmalbesteuerung von 70 Prozent des geförderten Kapitals zum Anfang der Rente. Jedoch ist die Wohn-Riester nicht in allen Fällen geeignet. Wer nicht vorhat sein Leben lang in einem Haus zu leben, der sollte gar nicht erst eine Wohn-Riester anfordern. Bei Verkauf des Hauses müssten alle bis dahin gezahlten Riester-Zulagen zurückgezahlt werden. Wirklich sinnvoll und profitierend ist die Wohn-Riester nur für diejenigen, die ihren Ruhestand in dem Eigenheim verbringen wollen. Wichtig ist sicherzustellen, dass das Haus bis ins Alter hin bezahlbar bleibt. Laut einer Berechnung der Stiftung Warentest könnten Familien in Einzelfällen sogar finanzielle Vorteile von über 50.000 Euro erhalten.