Bausparkassen

Es mag wenig glaubhaft klingen und doch ist es so, bereits im alten China beschäftigte man sich damit, wie man durch gemeinsames Sparen gesetzte Ziele schneller realisieren könnte. Im Ergebnis wurden Spargesellschaften gegründet, die mit den heutigen Vereinen auf Gegenseitigkeit sehr ähnlich sind. Die gleiche Idee liegt den Bausparkassen zugrunde. Vorreiter der Bausparkassen in der noch heute üblichen Form waren die Engländer, die bereits 1775 die erste Spargemeinschaft dieser Art gründeten. Erst fast sechzig Jahre später zogen die Amerikaner nach und es sollte mehr als hundert Jahre dauern, ehe auch in Deutschland die ersten Bausparkassen gegründet worden. Die 1885 ins Leben gerufene „Bausparkasse für Jedermann“ geht auf eine Initiative des Bielefelder Pastors von Bodelschwing zurück. Einer der aus heutiger Sicht anzumerkenden Kritikpunkte der damaligen Bausparkassen war die Zuteilung, die nicht nach konkret vorgegeben Sparkriterien, sondern durch eine Verlosung erfolgte. Diese Praxis wurde erst fünfzig Jahre später verändert.

Den ersten großen Boom verzeichneten die Bausparkassen nach dem ersten Weltkrieg. Einerseits war viel Wohnsubstanz dabei zerstört worden und andererseits stieg die Nachfrage nach gutem Wohnraum schlagartig an. Eine zweite Aufschwungphase erlebten die Bausparkassen nach dem II. Weltkrieg. Auch hier waren die Zerstörungen einer der Gründe, warum die Nachfrage nach solchen Sparmöglichkeiten und Finanzierungsformen für Wohnraum stärker nachgefragt wurden. Hinzu kam, dass nach der 1948 in Deutschland durchgeführten Währungsreform das Vertrauen der Menschen in das Finanzwesen wieder deutlich gestärkt wurde und man wieder bereit war, das Ersparte unter dem Kopfkissen hervorzuholen und sich durch Geldanlagen gute Renditen zu sichern.

Ein wichtiger Schritt zu den heutigen Bausparkassen erfolgte 1973 durch die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen in Form der Bausparkassenverordnung und des Bausparkassengesetzes. Beide Regelungen blieben bis 1991 unverändert in Kraft, doch durch das europäische Zusammenwachsen mussten die gesetzlichen Grundlagen an die von der Europäischen Union angepasst werden, um den Bausparkassen zu ermöglichen, auf dem gesamten Finanzmarkt Europas agieren zu können. Der deutsche Markt des Bausparens wird derzeit von elf Landesbausparkassen und fünfzehn privaten Bausparkassen dominiert. Sie gehören durchweg dem deutschen Einlagensicherungsfonds an, was den Sparern die Gewähr gibt, dass ihre getätigten Sparanlagen vollständig abgesichert sind.

Heute profitieren die Bausparkassen auch davon, dass der Staat diese Form des Sparens mit verschiedenen Förderungen unterstützt. Einer der dabei verfolgten Grundgedanken ist, dass durch die Schaffung von Wohneigentum auch Altersvorsorge betrieben werden kann. Eigens dafür wurde das Eigenheimrentengesetz geschaffen. Diese Form der staatlichen Zulage wird unter dem Namen Wohn Riester vermarktet und kann beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wie beispielsweise einer Mindestansparsumme und der Unterschreitung eines Höchsteinkommens in Anspruch genommen werden. Bereits seit längerer Zeit üblich sind die Wohnungsbauprämien, die man auch künftig noch in leicht modulierter Form in Anspruch nehmen kann. Hier gibt vor allem die sofortige Verwendung für die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum den Ausschlag für die Förderfähigkeit. Über langfristige Sparverträge mit Bausparkassen kann auch die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch genommen werden, die vor allem steuerliche Vorteile mit sich bringt. Diese Förderungen sollen dazu beitragen, dass Wohnungsbauvorhaben schneller realisiert werden und einen zusätzlichen Anreiz zur Altersvorsorge schaffen.