Bausparförderung

In Deutschland genießt die Bausparförderung ein hohes Maß an Ansehen und ebenso Aufmerksamkeit. Die Bausparförderung wird als wichtiger Bestandteil der Wohnungsbauförderung angesehen und soll Immobilienbesitzer langfristig auf dem Weg zum Eigenheim unterstützen. Bei der Bausparförderung handelt es sich um eine Unterstützung aus öffentlicher Hand.

Die Bausparförderung hat sich zu einem der wichtigsten Bereiche der Wohnungsbauförderung in Deutschland entwickeln können. Hinter dieser verbirgt sich eine langfristige Unterstützung für Immobilienbesitzer und künftige Häuslebauer. Die Bausparförderung soll vor allem der Bildung von Eigenkapital dienen. Die Grundlage der Bausparförderung ist ein Bausparvertrag. Dieser wird heute von den meisten Finanzunternehmen und verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Durch den Abschluss eines solchen Bausparvertrages erhalten die Vertragsnehmer die Bausparförderung. Bei der Bausparförderung handelt es sich um Zulagen, die vonseiten des Staates gewährt werden. Diese Zulagen oder auch Zuschüsse müssen vonseiten der Förderungsnehmer nicht zurückgezahlt werden. Das Ziel der Bausparförderung ist es, die Vertragsnehmer, also die Bausparer, auf dem Weg zum Eigenheim zu unterstützen. Hierbei steht ein qualitätsvolles und ebenso leistbares Wohnen im Fokus. Da die Immobilien des Status der Altersvorsorge genießen, müssen die Zulagen, die im Rahmen der Bausparförderung geleistet werden, nach dem deutschen Steuerrecht nicht versteuert werden. Ebenso sind die Einlagen, die sich in den Bausparverträgen befinden, steuerfrei und unterliegen somit nicht den Grundlagen des steuerpflichtigen Einkommens. Die Zulagen, die im Rahmen der Bausparförderung gezahlt werden, werden jährlich durch den Bund an den Steuerzahler geleistet. Hierbei handelt es sich um Pauschalen, die den Bausparer bei der Bildung der Bausparsumme unterstützen sollen. Die Bausparförderung ist von der Höhe und der Gestaltung des individuellen Bausparvertrages unabhängig. Allerdings richtet sich die Höhe der Bausparförderung nach den individuellen Eigenschaften des Vertragsnehmers. Die Zulagen der Bausparförderung sind gesetzlich festgeschrieben und konkretisiert. Eine individuelle Anpassung an die jährliche Sparsumme, die durch den Bausparvertrag gebildet wird, erfolgt nicht. Die Höhe der Zulagen der Bausparförderung ist jedoch von der Größe des Haushaltes abhängig. So werden Familien mit Kindern wesentlich intensiver durch die Bausparförderung unterstützt als kinderlose Haushalte in Deutschland. Die Zulagen können bei der Bausparförderung mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden und werden in der Regel von dem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Somit ist durch die Bausparförderung eine Steuerrückerstattung möglich. Die Bausparförderung bezieht sich ausschließlich auf Bausparverträge, die in Deutschland abgeschlossen werden und ebenso bei deutschen Unternehmen vorhanden sind.

Die Bausparförderung nimmt neben den staatlichen Zulagen, die jährlich gezahlt werden, jedoch eine weitere Unterstützung für Häuslebauer vor. Durch die Bausparverträge erhalten die Immobilienbesitzer oder auch Häuslebauer wesentlich günstigere Darlehen. Diese Kredite sind mit günstigen Konditionen ausgestattet. Somit kann die Bausparförderung als eine langfristige Unterstützung angesehen werden. Die Bausparförderung bezieht sich auf die verschiedensten Formen von Immobilien. So werden durch diese weder die verschiedensten Wohnhäuser noch Eigentumswohnungen ausgeschlossen. Förderfähig sind bei der Bausparförderung alle Immobilien, die als Wohneigentum angesehen werden können. Die Bausparförderung erstreckt sich über den gleichen Zeitraum wie der vorhandene Bausparvertrag.