Basisleasing

Bei dem Basisleasing handelt es sich um ein Angebot, welches ausschließlich die grundlegenden Leistungen des Leasings umfasst. In Deutschland bieten immer mehr Unternehmen das Leasing in Verbindung mit den verschiedensten Leistungen an und so muss auch bei dem Basisleasing zwischen mehreren Angeboten unterschieden werden. Das Basisleasing wird sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Unter dem Begriff Basisleasing können heute die Grundtarife der verschiedensten Leasingangebote zusammengefasst werden. Hierbei handelt es sich nicht mehr nur um das Autoleasing, auch einzelne Formen des Immobilienleasings werden heute unter der Bezeichnung Basisleasing angeboten. Grundsätzlich steht es den Anbietern frei, inwieweit und vor allem auch wie intensiv sie den Begriff Basisleasing verwenden. Die Bezeichnung Basisleasing ist in Deutschland in keiner Art und Weise geschützt, sodass mit diesem heute auch in den unterschiedlichsten Branchen begegnet. Das Basisleasing unterliegt einzelnen Besonderheiten. In erster Linie handelt es sich hierbei um die Leistungen, die bei dem Basisleasing Anwendung finden. Im Großen und Ganzen kann unter dem Basisleasing ein Leasingangebot verstanden werden, das in Hinblick auf das Komfortleasing einzelne Einschränkungen mit sich bringt. So ist es nicht selten, dass bei den Basisleasing auf umfangreiche Wartungsarbeiten und der damit verbundenen Kostenübernahme verzichtet wird. Einzelne Leasinganbieter verzichten bei dem Basisleasing aber auch auf die möglichen Versicherungen, die für Leasingnehmer und auch Leasinggeber als Schutz dienen. Das Basisleasing basiert auf den gleichen Grundlagen wie jede andere Leasingform. Hierbei handelt es sich neben den Leistungen und den mit dem Leasing in Verbindung zu bringenden deutschen Gesetzen vor allem um die einzelnen Leasingverträge. Der Leasingvertrag ist die wichtigste Grundlage bei dem Basisleasing und sollte so auch bereits im Voraus ein hohes Maß an Aufmerksamkeit genießen. Kommt es zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer zu Streitigkeiten handelt es sich bei dem Leasingvertrag um die wichtigste Grundlage der individuellen Entscheidungsfindung. Aus diesem Grund sollten alle Absprachen, die bei dem Basisleasing mündlich getätigt wurden, auch in dem Leasingvertrag festgehalten werden. Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten lassen sich bei dem Basisleasing deutlich erkennen. Neben den Preisen handelt es sich hierbei auch um die Laufzeit und die damit in Verbindung zu bringenden Anzahlungen und Restzahlungen. Das Basisleasing wird heute oftmals in Verbindung mit dem Autoleasing angeboten und ist als solches auch bekannt. Es ist sicherlich nicht so komfortabel wie die ausgeschmückten Angebote, doch das Basisleasing ist deutlich günstiger.

Die meisten Unternehmen, die das Basisleasing heute als wichtiges Angebot anpreisen, gewähren zudem mögliche Zusatzleistungen. Diese können gegen einen kleinen monatlichen Aufpreis genutzt werden. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um den fehlenden Versicherungsschutz sowie einzelne Pauschalen für Wartungsarbeiten. Bezieht sich das Basisleasing auf ein Auto, haben die Leasingnehmer in der Regel die Möglichkeit, durch einen Aufpreis die Ausstattung des Fahrzeuges den eigenen Wünschen anzupassen. Somit ermöglicht auch das Basisleasing ein Stück weit Flexibilität. Hinsichtlich der steuerlichen Handhabung lassen sich bei dem Basisleasing im Vergleich zu anderen Angeboten kaum Unterschiede erkennen.