Nennbetragsaktien

In den vergangenen Jahren haben sich die Aktien als moderne Anlagemöglichkeit einen Namen machen können und genießen als solche mittlerweile auch eine entsprechende Aufmerksamkeit. Insbesondere das mediale Interesse konnte somit ein deutliches Wachstum erreichen. Die Nennbetragsaktien gehören zu den Aktienformen, die Experten bekannt sind, von denen jedoch nur die wenigsten Laien schon einmal gehört haben.

Weltweit handelt es sich bei diesen Aktien sicherlich um eine der einflussreichsten Aktienformen. Oftmals werden diese in den Medien jedoch nicht als solche benannt, sodass deren genaue Zusammensetzung meist unbekannt ist. Die Nennbetragsaktien sind in Deutschland überwiegend auch unter dem Namen Nennwertaktien bekannt. Unter dieser muss eine Aktie verstanden werden, bei der ein konkretisierter Nennwert vorhanden ist. Dieser bezieht sich als Anteil auf das Grundkapital, über das eine Aktiengesellschaft verfügt. Grundsätzlich können Nennbetragsaktien zu vollkommen unterschiedlichen Anteilen emittiert werden. Durch diesen Aspekt unterscheiden sie sich deutlich von den Stückaktien, bei denen immer ein gleicher Anteil vorhanden ist. Hinsichtlich der Eigenschaften und der rechtlichen Handhabungen lassen sich zwischen den Ländern in Hinblick auf die Nennbetragsaktien entsprechende Unterschiede erkennen. So werden Aktien in Deutschland erst als solche bezeichnet, wenn der feste Nennwert auch in der Aktiensatzung als solcher verankert wurde. In Bezug auf den Nennwert lassen sich hierbei grundlegend einzelne Unterschiede, nicht zuletzt aber auch Einschränkungen erkennen. Somit muss der Nennwert der Nennbetragsaktien in Deutschland mindestens ein Euro betragen. Möglich ist auch ein Vielfaches von diesem, allerdings dürfen nur volle Euro angegeben werden. Grundsätzlich dürfen junge Aktien nicht unter dem gleichen Nennwert wie die Alten emittiert werden. Dieses Verbot wird in der Unterpari-Emission geregelt und genauestens definiert. Zu jungen Aktien kommt es in der Regel bei einer Kapitalerhöhung eines Unternehmens. Die Handhabung der Nennbetragsaktien hat sich in den vergangenen Jahren einem deutlichen Wandel unterzogen und wurde insbesondere in einer Vielzahl von Aspekten vereinfacht.

Diese Vereinfachungen beziehen sich insbesondere auf die Gestaltung von einem Aktiensplit. So müssen die ausgegebenen Effekte nach dem deutschen Recht nicht mehr zwingend mit dem neuen Nennwert ausgetauscht werden. In der Vergangenheit war diese Handhabung mit einem immensen Aufwand verbunden, der Einzelne letzten Endes auch von dem Aktiensplit abhielt. Insbesondere in Deutschland kann die Nennbetragsaktien eine sehr lange Geschichte aufweisen und gilt somit auch als eine der ältesten Aktienformen dieses Landes. Bereits in dem Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, das heute überwiegend nur noch als Aktiengesetz bekannt ist, wurden die Nennbetragsaktien als solche benannt. Somit kam es hierbei auch zu der ersten Konkretisierung der Eigenschaften. In den folgenden Jahren mussten sie jedoch geprägt durch die politischen Veränderungen deutliche Anpassungen erleben. Unverändert blieb jedoch bis heute deren Einflussnahme. Demnach spielen die Nennbetragsaktien noch heute in Deutschland eine wichtige Rolle.

Diese Aktien werden anhand des Aktiengesetzes gehandelt, da in diesem noch heute alle wichtigen Regelungen und letzten Endes auch Einschränkungen für den Handel dieser definiert sind.