Namensaktien

Die Aktienmärkte mussten in der Vergangenheit immer wieder eine grundlegende Modernisierung erleben. Nicht selten war diese auch mit deutlichen Einschnitten verbunden. Insbesondere in den vergangenen Jahren konnten sich einzelne Bezeichnungen und auch Aktienformen weltweit durchsetzen. Zu eben diesen müssen auch die Namensaktien gezählt werden. Diese verfügen über einzelne Alleinstellungsmerkmale.

Weltweit handelt es sich bei den Namensaktien um gewisse Schlüsselfiguren auf den Aktienmärkten und so genießen diese auch ein großes Interesse von den verschiedensten Seiten. Obwohl diese in den vergangenen Jahren einzelne Anpassungen erleben mussten, sind die Säulen dieser bis heute erhalten und nehmen somit auch eine wichtige Funktion bei der Handhabung ein. Die Namensaktien werden oftmals mit den Inhaberaktien gleichgesetzt. Zwischen beiden Optionen bestehen jedoch deutliche Unterschiede, sodass eine deutliche Abgrenzung von Nöten ist. Da diese Aktien mittlerweile weit verbreitet zu finden sind, werden auch sie in ihrer Gesamtheit in verschiedene Sektoren gegliedert. Durch diese Gliederung soll es insbesondere zu einer besseren Verständlichkeit kommen. Die Abgrenzung dieser Aktienform erfolgt anhand deren Eigenschaften und den damit verbundenen Möglichkeiten. Somit muss bei den Namensaktien zwischen verschiedensten Handlungsmöglichkeiten unterschieden werden. Auf globaler Ebene werden sie überwiegend als Registered Share bezeichnet. Die wichtigsten Alleinstellungsmerkmale der Namensaktien lassen sich auf die einzelnen Rechtsmöglichkeiten zurückführen. Grundsätzlich hat der Inhaber dieser Aktien nur dann auch alle Aktienrechte, wenn sich dieser in das Aktienregister oder auch Aktienbuch eintragen lässt. Bei dieser Eintragung werden neben dem Namen auch die Adresse und das Geburtsdatum festgehalten. Ebenso muss die genaue Stückzahl der Aktien angegeben werden. Grundsätzlich kann eine Person über mehrere Namensaktien verfügen. Erst wenn die komplette Eintragung in dem Aktienregister erfolgte, kann der Inhaber auch auf die entsprechenden Rechte zurückgreifen und anhand von diesen agieren.

Durch die Eintragung wird der Inhaber für die Gesellschaft stimm- und ebenso auch dividendenberechtigt. Fehlt dieser Vermerk im Aktienregister hat der Inhaber der Namensaktien demnach keinerlei Rechte auf die Dividende. Diese Aktien gestalten sich als einfache Oderpapiere. Diese Position ist insbesondere in Hinblick auf deren Handhabung entscheidend. Durch diese Position können die Namensaktien sowohl durch Übergabe als auch durch Einigung und Indossament übertragen werden. Somit stehen den Inhabern mehrere Möglichkeiten zur Handhabung dieser Aktienform zur Verfügung. Das Indossament verfügt hierbei über die Legitimations- und Transportfunktion. Die Übertagung kann zudem durch eine Zession erfolgen. Die Namensaktien bringen vor allem für die Unternehmen, die über eigene Aktien verfügen oder verfügen möchten, entsprechende Vorteile mit sich. So müssen sie bei diesen nur einen Teil des Aktienkapitals eintragen. Diese Regelung ist bei der Gründung einer Aktiengesellschaft von unschätzbarem Wert und erleichtert somit auch zahlreichen Unternehmen den Weg an die Börse. Zudem kann bei den Namensaktien auch eine Sacheinlage für einen begrenzten Zeitraum erfolgen. In einzelnen Branchen wird die Verwendung dieser Aktien durch das deutsche Gesetz vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Luftverkehrsgesellschaften. Die Namensaktien erlebten in Deutschland Ende der 90er Jahre einen regelrechten Aufschwung. Zu dieser Zeit entschieden sich immer mehr Unternehmen für die Verwendung und Handhabung dieser Aktien.