Bei den Bankschulden muss zwischen verschiedenen Formen differenziert werden. In den letzten Jahren haben die Bankschulden ungemein an Bedeutung gewonnen. Die Bankschulden unterliegen in Deutschland gesonderten Gesetzgebungen und Rechten. Hierbei handelt es sich unter anderem um die gerichtliche Vorgehensweise. Bankschulden unterliegen zudem den Bedingungen der jeweiligen Bank und der bestehenden Verträge mit dieser.
Die Bankschulden werden in Deutschland unter anderem durch das deutsche Finanzrecht geregelt. Aber auch in anderen Segmenten lassen sich bei den Bankschulden entsprechende Regelungen erkennen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen verschiedenster Art können über Bankschulden verfügen. Je nach Kunde wird bei den Bankschulden zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten differenziert. Die Ursachen für Bankschulden sind unterschiedlich. Als Bankschulden werden Forderungen bezeichnet, die durch einen Vertrag mit einem Finanzunternehmen, einer Bank, entstanden sind. In der Regel handelt es sich hierbei um Darlehen unterschiedlichster Art. Die Bankschulden können sich zudem aus mehreren Segmenten zusammensetzen. Deren Höhe und genaue Zusammensetzung hängt von den bestehenden Verträgen ab. Bankschulden können zum Beispiel durch eine Hausfinanzierung, einen Autokredit oder auch einen Ratenkredit entstehen. Von Bankschulden kann bereits gesprochen werden, wenn es zum Abschluss eines Darlehensvertrages kommt. Durch diesen geht der Kreditnehmer auf die Forderungen des Finanzunternehmens ein und muss diesen wiederum auch mit entsprechender Genauigkeit und Regelmäßigkeit nachgehen. Bankschulden erstrecken sich in der Regel aufgrund ihrer Summe über mehrere Jahre und werden meist durch Abzahlungsraten abgestottert. Von Bankschulden kann nicht erst gesprochen werden, wenn der Kreditnehmer den Forderungszahlungen nicht mehr nachkommen kann. Rein rechtlich werden auch bestehende Kredite mit deren Forderungen bereits als Bankschulden bezeichnet. Die Bankschulden und das damit verbundene Agieren der Finanzunternehmen werden neben den deutschen Gesetzgebungen auch durch die Geschäftsbedingungen der Banken geregelt. Hierbei handelt es sich um die Vertragsbedingungen, die bei einem Kreditvertrag unterzeichnet werden. Die Bankschulden sind somit auch an genaue Rückzahlungsbedingungen und ebenso auch Verpflichtungen gebunden, denen der Kreditnehmer nachkommen muss. Diese Verpflichtungen sind in der Regel an einen zeitlichen Rahmen gebunden, auf den entsprechend geachtet werden muss.
Die Bankschulden können nach dem deutschen Recht eingeklagt werden. Somit können sich Banken infolge bestehender Bankschulden, bei denen der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, den gerichtlichen Weg wählen, um einen Forderungsausgleich anzustreben. Bestehen Forderungsausfälle bei Bankschulden, können zudem die geschäftlichen Beziehungen ausgehend von den Finanzunternehmen eingefordert werden. Hierbei handelt es sich meist um die Auflösung des bestehenden Darlehensvertrages. Durch diese Auflösung wird auch die Rückzahlung der gesamten Darlehenssumme sofort fällig. Die Bankschulden verfügen nach dem deutschen Recht über eine sehr lange Verjährungsfrist und sind somit auch vollstreckbar. Sind Bankschulden oder auch Verträge mit einer Grundschuld ausgestattet, hat das Finanzunternehmen zudem die Möglichkeit, eine Zwangsversteigerung einzuleiten. Durch diese Zwangsversteigerung sollen schließlich die Bankschulden gedeckt werden. Diese Vorgehensweise ist meist bei bestehenden Hausfinanzierungen oder auch einem Immobilienkredit möglich. Eine solche Versteigerung erstreckt sich in der Regel über mehrere Wochen oder auch Monate. Eine Zahlungsaussetzung kann bei den Bankschulden nur in einzelnen Fällen mit dem Finanzunternehmen vereinbart werden.