Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist eine der häufigsten in Deutschland. Die meisten Gebäudeeigentümer besitzen zum Schutz gegenüber verschiedensten Risiken eine Gebäudeversicherung. Versichert werden bei diesem Angebot ausschließlich Gebäude. Beweglichen Sachen in der Deckung der Versicherer nicht inbegriffen. Durch die Wohngebäudeversicherung soll ein möglicher Wiederaufbau sichergestellt werden.

Die Wohngebäudeversicherung bezieht sich hinsichtlich ihrer Leistungen auf verschiedene mögliche Schadensursachen. Neben Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind, können als Ursache auch Brand, Sturm und Hagel genannt werden. Im Vergleich zu anderen Versicherungsangeboten werden bei der Wohngebäudeversicherung ausschließlich Gebäude abgesichert. Eine Absicherung der Ausstattung und aller vorhandenen beweglichen Sachen ist bei dieser nicht möglich. Möchte man auch bewegliche Gegenstände absichern, muss man auf eine weitere Versicherung, in der Regel die Hausratversicherung, zurückgreifen. Die Wahl des Versicherers kann bei der Wohngebäudeversicherung eigenständig durch den Eigentümer, also den künftigen Versicherungsnehmer erfolgen. Das Ziel der Wohngebäudeversicherung ist es, einen notwendigen Wiederaufbau oder auch eine umfangreiche Sanierung, die durch einen Schaden entstanden ist, finanziell abzusichern. Die Gebäudeversicherung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Die Inhalte der Versicherung müssen genauestens in dem Vertrag definiert werden, nur dann übernimmt der Versicherer auch die gewollte Deckung der verschiedensten Schäden. Möchte man neben dem eigentlichen Gebäude in der Wohngebäudeversicherung auch Hundehütten, Gartenhütten, sowie die verschiedensten Gehwegbefestigungen absichern, muss dies in dem Versicherungsvertrag vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, ist ausschließlich das Gebäude mit dem Gebäudezubehör, das heißt Klingeln, Briefkastenanlagen und Terrassen, versichert. Ebenso werden die Wohngebäudeversicherung Einbaumöbel einbezogen, die ausschließlich für dieses Gebäude gefertigt wurden. Hierbei kann es sich unter anderem um eine Einbauküche handeln. Ebenso ist Wohngebäudezubehör abgesichert, welches dazu dient, den eigenen Wohnzweck zu erhalten. Möchte man auch Wasser- und Abwasserohre außerhalb des eigentlichen Gebäudes durch die Wohngebäudeversicherung schützen, muss dies in dem Vertrag mit dem Versicherer vermerkt werden. Nur in diesem Fall bezieht sich die Wohngebäudeversicherung auch auf Gebäudezubehör, welches sich außerhalb des eigentlichen Gebäudes und somit Versicherungsschutzes befindet. Hierbei kann es sich auch um Mietereinbauten handeln.

Eine Wohngebäudeversicherung umfasst verschiedene Bereiche. Unter anderem kann die Versicherung so auch durch zusätzliche Leistungen und Einzelversicherungen erweitert werden. Die Wohngebäudeversicherung kombiniert im Grunde mehrere verschiedene Versicherungen miteinander. So ist in dieser sowohl eine Sturmversicherung als auch eine Brandversicherung eingeschlossen. Zu beachten ist jedoch, dass ein Versicherungsnehmer für Schäden an Gegenständen und Gebäuden, die nicht Teil des bestehenden Vertrages sind, selbst aufkommen muss. Hierbei kann es sich zum Beispiel um den Briefkasten des Mieters handeln. Die Wohngebäudeversicherung konzentriert sich hinsichtlich ihrer Versicherungsprämie auf die enthaltenen Leistungen. Ebenso handelt es sich bei dem Wert des Gebäudes, welches in der Wohngebäudeversicherung versichert wird, um einen entscheidenden Faktor für die individuelle Höhe der Prämie. Durch die Wohngebäudeversicherung können auch Frostschäden abgesichert werden. Bei der Sturmversicherung, die ebenfalls in der Wohngebäudeversicherung enthalten ist, werden neben den finanziellen Aufwendungen für die Sanierung auch Zahlungen aufgrund von Mietausfällen geleistet. Somit gewährt die Wohngebäudeversicherung für den Versicherungsnehmer einen umfangreichen Schutz. Die Unterschiede zwischen den Leistungen, die die Versicherer anbieten, sind erheblich, sodass in einzelnen Fällen auch die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung von Nöten ist.