Warenkredit

Der Warenkredit genießt bereits seit einigen Jahren eine ungemein große Aufmerksamkeit. Hinter diesem verbirgt sich eines der bekanntesten Darlehen überhaupt. Der Warenkredit wird in Deutschland auch als Lieferantenkredit bezeichnet, hinsichtlich seiner Handhabung und auch Konzeption unterliegt er einzelnen Besonderheiten. Mit einem Warenkredit wird der Großteil der Deutschen regelmäßig konfrontiert.

Der Warenkredit hat eine sehr lange Tradition, doch vor allem in den letzten Jahren musste er sich einem stetigen Wandel unterziehen. Bei dem Warenkredit handelt es sich um ein Darlehen, das im alltäglichen Leben vorkommt und mit dem Menschen in diesem auch konfrontiert werden. Obwohl der Großteil der Deutschen bereits über einen Warenkredit verfügte, sind sich nur die Wenigsten dieser Tatsache bewusst. Der Warenkredit wird durch eine Vielzahl verschiedenster Besonderheiten geprägt. Hierbei handelt es sich neben seiner Konzeption und der Abwicklung auch um die steuerliche Behandlung. Zudem lassen sich bei den Kreditsicherheiten erhebliche Unterschiede im Vergleich zu anderen Darlehen erkennen. Ein Warenkredit wird heute von dem Großteil der Unternehmen gewährt, hierbei spielt die Form der Branche, in der sie tätig sind, kaum eine Rolle. Ein Warenkredit entsteht, wenn Unternehmen Waren und Dienstleistungen ausliefern oder auch erfüllen und die Bezahlung durch eine Rechnungsbegleichung gewähren. Unterschieden werden kann bei dem Warenkredit zwischen verschiedenen Formen. In der Regel lassen sich die Unterschiede zwischen den einzelnen Möglichkeiten bei dem Warenkredit anhand der Laufzeit erkennen. Die durchschnittliche Laufzeit kann sich bei dem Warenkredit nur über wenige Tage aber auch über mehrere Wochen erstrecken. Durch den Warenkredit erhalten die Kunden des Unternehmens ein zinsloses Darlehen. Erfolgt die Begleichung der Rechnung innerhalb der genannten Frist, muss bei dem Warenkredit nicht mit Mehrkosten gerechnet werden. In der Regel entstehen diese erst, wenn die Zahlungsfrist überschritten wurde. Nach den deutschen Gesetzgebungen haben die Unternehmen, die den Warenkredit gewähren in diesem Fall die Möglichkeit, Mahngebühren sowie Zuschläge zu erheben. Der Warenkredit wird durch das Ausstellen einer Rechnung gewährt. Alle Besonderheiten, die diesem zinslosen Darlehen unterliegen, müssen in dieser vermerkt sein. Ein Warenkredit wird in der Regel durch eine Einmalzahlung getilgt. Viele Unternehmen gewähren als Kreditgeber heute jedoch auch eine Ratenzahlung. Bei dieser sind Aufschläge durch Zinsen möglich. Die genauen Modalitäten der Ratenzahlung müssen bei dem Warenkredit in der Rechnung, die an den Kreditnehmer gestellt wird, vermerkt sein. Hierbei handelt es sich um die einzelnen Zahlungsfristen und die genauen Zinssätze. Alle Ergänzungen, die bei einem Warenkredit erfolgen, müssen schriftlich vermerkt werden. Der Warenkredit basiert prinzipiell auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen, die als Kreditgeber fungieren.

Der Warenkredit kann an die individuellen Ansprüche der Unternehmen, die als Kreditgeber fungieren, angepasst werden. Bei dem Warenkredit kommt es nicht zum Abschluss einer Restschuldversicherung. Einzelne Unternehmen verfügen zur Absicherung dieser Darlehen jedoch über eine Warenkreditausfallversicherung. Diese leistet bei ausstehenden Forderungen rechtlichen Beistand. Die Warenkreditausfallversicherung hat in den vergangenen Jahren deutlich an Beliebtheit gewinnen können und wird heute vor allem von großen Unternehmen in Anspruch genommen.