Verwandtendarlehen

In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu den verschiedensten Veränderungen im Bereich der Darlehen. Bis heute kann zwischen den verschiedensten Angeboten unterschieden werden. Eines der bekanntes ist jedoch das Verwandtendarlehen. Bei dem Verwandtendarlehen handelt es sich allerdings nicht um ein Angebot der Finanzunternehmen.

Bei einem Verwandtendarlehen gewähren sich Menschen innerhalb der Verwandtschaft einen Kredit. Die Kreditvergabe erfolgt somit nicht durch ein professionelles Unternehmen, sondern ausschließlich durch eine natürliche Person. Bei dem Verwandtendarlehen handelt es sich um einen der ältesten Kredite, der bis heute unabhängig von jeglichen Bonitätsprüfungen und Sicherheiten vergeben wird. Das Verwandtendarlehen wird in der Regel recht schnell vergeben und basiert ausschließlich auf Vertrauen zwischen den Verwandten. Die Verwandtendarlehen werden grundsätzlich innerhalb des Verwandtenkreises vergeben. Verschiedene Verwandte können bei dem Verwandtendarlehen als Kreditgeber fungieren. Die Gründe für ein Verwandtendarlehen sind in der Regel verschiedenster Natur. Zudem spielt bei dem Verwandtendarlehen der eigentliche Verwendungszweck keine Rolle, sodass es sich hierbei sowohl um persönliche als auch gewerbliche Verwendungen handeln kann. In den meisten Fällen wird ein Verwandtendarlehen ohne jegliche Zinsen vergeben. Allerdings liegt das vollkommen in dem Ermessen und den Vorstellungen der beiden Kreditpartner. In der Regel werden die Konditionen und auch die genaue Abwicklung bei dem Verwandtendarlehen mündlich vereinbart. Durch die mündlichen Vereinbarungen sind jedoch bei dem Verwandtendarlehen auch keinerlei rechtliche Schritte möglich, wenn es nicht zur Rückzahlung des Darlehens kommt. Ebenso schnell wie die mündlichen Vereinbarungen getroffen sein, erfolgt in der Regel auch die Auszahlung. Die Auszahlung ist bei dem Verwandtendarlehen in der Regel formlos- Möchte man das Verwandtendarlehen rechtlich absichern, muss man sich für die Schriftform entscheiden. In diesem kann unter anderem auch eine mögliche Verzinsung festgehalten werden. Durch den Vertrag können sich sowohl der Kreditnehmer als auch der Kreditgeber bei dem Verwandtendarlehen absichern, sodass der Kreditgeber auch auf das Recht der Rückzahlung bestehen kann. Allerdings unterliegt ein Verwandtendarlehen in den meisten Fällen auch dann entsprechenden Sonderregelungen. Ein Verwandtendarlehen wird generell in keinerlei Bonitätsnachweisen vermerkt, sodass dieses auch bei neuen Kreditanfragen bei den Finanzunternehmen keinerlei Beachtung finden kann. Generell steht es den Mitgliedern eines Verwandtenkreises frei, ob sie ein Verwandtendarlehen gewähren. Zudem können sie den Kreditnehmer frei wählen.

Bei dem Verwandtendarlehen bestehen generell keinerlei Vorgaben für eine mögliche Verzinsung. Diese kann durch das Ermessen des Kreditgebers individuell abgesichert werden. Ebenso kommt es bei einem Verwandtendarlehen nicht zur Konkretisierungen der verschiedensten Kreditsicherheiten, sodass bei einem solchen Kredit auch der Kreditgeber mit einem hohen Risiko rechnen muss. Die Laufzeit kann individuell nach den Vorstellungen der beiden Kreditpartner festgelegt werden. Da ein Verwandtendarlehen durch keinerlei Regelungen durch das Gesetz konkretisiert wird, sind bei einem solchen Kredit auch die unterschiedlichsten Sonderzahlungen jederzeit möglich. Obwohl es sich bei dem Verwandtendarlehen um eines der einfachsten und zugleich auch schnellsten Darlehen überhaupt handelt, sollte man die Risiken, die für beide Seiten bestehen nicht außer Acht lassen. Immerhin verfügt auch der Kreditnehmer über keinerlei Absicherungen.