Autoleasing

In den letzten Jahren konnte das Autoleasing deutlich an Beliebtheit gewinnen. Heute verbirgt sich hinter diesem sowohl ein Angebot für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Bei dem Autoleasing kann zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden, die sich unter anderem bei dem finanziellen Aufwand zeigen. Die meisten deutschen Autohändler bieten als Vertriebspartner das Autoleasing an.

Das Autoleasing kann in verschiedene Bereiche gegliedert werden. Unterschiede zwischen den Angeboten lassen sich vor allem in Bezug auf die Zielgruppe erkennen. So unterliegt das Autoleasing für Unternehmen einzelnen Besonderheiten. Bei dem Autoleasing kommt es nach dem deutschen Recht nicht zum Erwerb eines Fahrzeuges. Vielmehr erhalten die Vertragsnehmer durch das Autoleasing das Nutzungsrecht an dem Fahrzeug. Somit dürfen sie durch die finanziellen Leistungen, die sie an den Leasinggeber entrichten, das Fahrzeug für den vereinbarten Zeitraum nutzen. Bei dem Autoleasing können sowohl Nutzfahrzeuge als auch klassische PKW als Leasinggegenstand gewählt werden. In den meisten Fällen wird das Autoleasing auf Neuwagen, Jahreswagen oder auch sehr junge Gebrauchtwagen abgeschlossen. Die genauen Kosten des Leasings sind von dem Wert des Fahrzeuges abhängig. Somit muss bei dem Autoleasing je nach Fahrzeugtyp und vor allem auch Fahrzeugwert mit verschiedenen Kosten gerechnet werden. Die Kosten, die durch das Autoleasing entstehen, müssen monatlich an den Leasinggeber gezahlt werden. Im Grunde handelt es sich bei dem Autoleasing und der damit verbundenen Leasingrate um eine Art Mietvertrag, der in Bezug auf das Fahrzeug abgeschlossen wird. Das Autoleasing wurde in den letzten Jahren immer wieder erheblichen Veränderungen und nicht zuletzt auch Erweiterungen unterzogen. Somit haben sich sowohl die einzelnen Gestaltungselemente als auch die rechtlichen Situationen deutlich geändert. Heute kann bei dem Autoleasing aus diesem Grund zwischen drei wesentlichen Formen unterschieden werden. Diese unterscheiden sich vor allem in Hinblick auf das Geschehen zum Vertragsende voneinander. In der Regel steht am Ende des Autoleasings eine Schlusszahlung. Durch diese Restzahlung kann das Fahrzeug komplett ausgelöst werden und geht somit in den Besitz des Leasingnehmers über. Zudem besteht bei dem Autoleasing die Möglichkeit, das Fahrzeug am Ende der Laufzeit an den Händler ohne jegliche zusätzliche Kosten zurückgeben. Bei den meisten Verträgen kann als dritte Alternative zudem eine Vertragsverlängerung angestrebt werden. Durch die Vertragsverlängerung wird der Vertrag, der sich auf das Autoleasing bezieht, um einen weiteren Zeitraum verlängert. Somit müssen auch die monatlichen Raten weiterhin an den Leasinggeber gezahlt werden.

Das Autoleasing wird heute überwiegend mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen. Unternehmen, die sich für das Autoleasing entscheiden, müssen einzelne Besonderheiten bei der steuerlichen Behandlung beachten. Bei dem Autoleasing verpflichtet sich der Leasingnehmer dazu, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu behandeln und zu pflegen. Er muss am Ende der Laufzeit einen einwandfreien Zustand des Fahrzeuges bei der Rückgabe garantieren können. Nur wenn diese gewährleistet wird, ist auch der Händler dazu verpflichtet, das Fahrzeug als solches zurückzunehmen. Bei dem Autoleasing ist zudem der Abschluss der notwendigen Kfz-Versicherungen von Nöten. Hierbei handelt es sich neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung auch um die verschiedenen Kaskoangebote.