Unternehmensinsolvenz

In Deutschland gelten für Insolvenzverfahren besondere Regelungen und Gesetze. Eine Gliederung der Insolvenzverfahren ist nach dem Antragsteller möglich. Neben der Privatinsolvenz genießt heute die Unternehmensinsolvenz eine steigende Aufmerksamkeit. In den letzten Jahren mussten immer mehr Unternehmen diesen Weg wählen. Die Ursachen für die Unternehmensinsolvenz sind verschiedenster Natur und stehen meist auch nicht in direktem Zusammenhang.

Bei den Gründen für die Unternehmensinsolvenz muss zwischen zwei grundlegenden Möglichkeiten unterschieden werden. Hierbei handelt es sich um die internen und die externen Ursachen. Nicht selten sind es die allgemeinen Markt- oder auch Branchenentwicklungen, die die Unternehmen in das Insolvenzverfahren schicken. Die Unternehmensinsolvenz wird in Deutschland auch als firmeninsolvent bezeichnet. Sie unterscheidet sich deutlich von der Insolvenz für Privatpersonen und unterliegt demnach auch entsprechenden Sonderregelungen. Die Unternehmensinsolvenz lässt sich oftmals auf eine hohe Verschuldung der Unternehmen zurückführen. Eine solche Verschuldung kann unter anderem durch bestehende Darlehen mit Finanzunternehmen entstehen. Unternehmen entscheiden sich für das Insolvenzverfahren, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Diese entstehen, wenn die Einnahmen, die durch die Leistungen des Unternehmens entstehen, die Ausgaben nicht mehr decken können. Die Unternehmensinsolvenz wurde sowohl zum Schutz der Gläubiger als auch der Unternehmen konzipiert und auf die beiden Seiten abgestimmt. Bei der Unternehmensinsolvenz handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, das sich über die gesamte Insolvenzzeit erstreckt. Die Unternehmen erhalten ausgehend von dem Gericht einen Insolvenzverwalter, der unter anderem die Vermögenswerte konkretisieren und listen soll. Ebenso werden durch ihn Massengegenstände gelistet. Hierbei kann es sich neben den Büroausstattungen auch um Maschinen der verschiedensten Art handeln. Diese Massegegenstände werden durch den Insolvenzverwalter veräußert, sodass das Unternehmen zusätzliche Einnahmen erhält. Durch diese werden zunächst die Kosten, die durch die Unternehmensinsolvenz entstehen gedeckt. Die Restsumme wird auf die Gläubiger aufgeteilt. Bei der Unternehmensinsolvenz erhalten die Gläubiger einen Anteil des noch bestehenden Vermögens des Unternehmens. Dieser Anteil wird durch den Insolvenzverwalter festgelegt. Möchte ein Unternehmen, den Weg in die eigene Insolvenz gehen, muss zunächst der entsprechende Antrag bei dem Gericht gestellt werden. Erst dann wird dem Unternehmen ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt. Vor allem große Unternehmen nutzen die Zeit der Insolvenz zur umfangreichen Sanierung des eigenen Unternehmens. Allerdings führt eine Unternehmensinsolvenz nicht selten auch zur Unternehmensaufgabe, das heißt zur Schließung des Betriebes.

Eine Unternehmensinsolvenz kann sich sowohl über mehrere Jahre als auch über einen sehr kurzen Zeitraum erstrecken. Die Mitarbeiter des Unternehmens werden zunächst durch das Insolvenzgeld des Bundes abgesichert. Nach dem deutschen Gesetz wird dieses nur über einen kurzen Zeitraum gezahlt. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Unternehmen durch die Unternehmensinsolvenz wieder die erfolgreiche Etablierung auf dem Markt geschafft. Ein Unternehmen ist zu diesem Verfahren nicht durch das Gesetz verpflichtet und kann somit die Insolvenz frei wählen. Durch die Unternehmensinsolvenz kommen weitere Aufwendungen auf die Unternehmen zu, die in der Regel jedoch durch das noch bestehende Vermögen beglichen werden. Ein Stellenabbau ist auch in dieser Phase des Unternehmens möglich und wird meist durch den Insolvenzverwalter geführt.